Sitzung: 07.11.2022 2022/VGV/038
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt hat die Jahresrechnung der VG Ebermannstadt am 26.10.2022 geprüft. Es wurden dabei keine Beanstandungen festgestellt. Im Rahmen der Prüfung wurde nur eine Empfehlung ausgesprochen. Die Niederschrift der örtlichen Prüfung ist als Anlage beigefügt.
Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 1.790.793,37 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 1.790.793,37 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen) 80.842,68 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 80.842,68 €
Fehlbetrag 0,00 €
Gesamtsumme der
Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste 93,50 €
Haushaltseinnahmereste 0,00 €
Haushaltsausgabereste 6.209,00 €
Abgang Haushaltsausgabereste 0,00 €
In
den Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt 80.842,68 €
Rücklagenentnahme 0,00 €
(geplante Rücklagenentnahme 110.000,00 €)
Deckungsringe:
Ansatz Jahressoll
Personalausgaben 1.382.200,00 € 1.274.807,52 €
Sachausgaben 302.000,00 € 302.795,70 €
EDV-Kosten 80.100,00 € 87.919,95 €
Telefon- u. Postgebühren 20.300,00 € 21.577,35 €
Investitionen:
·
Netzwerkteil für Server
Gesamtkosten: 2.291,00 €
Hinweis der Kämmerei:
Im Verwaltungshaushalt konnten im Jahr 2021 Mehreinnahmen von 49.793,37 € und Minderausgaben von 121.049,31 € erzielt werden. Im Vermögenshaushalt waren die tatsächlichen Investitionskosten um ca. 10.000,00 € geringer als geplant. Dies hat zur Folge, dass die geplante Rücklagenentnahme von 110.000,00 € nicht notwendig war und stattdessen ein Soll-Überschuss von 71.542,68 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte. Die allgemeine Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2021 301.535,97 €.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Kämmerer stellt die Jahresrechnung vor und informiert das Gremium über eine Empfehlung aus der örtlichen Rechungsprüfung. Diese regt an, die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband IT Franken / Kommunalbit zu intensivieren und ggf. Leistungen im Bereich der EDV, die aktuell durch die Verwaltung erbracht werden, an diesen externen Dienstleister zu vergeben.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft stellt die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Rechnungsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 KommZG und Art. 10 VGemO fest.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
(Verbandsrat Herr Obenauf ist abwesend.)