Sitzung: 07.11.2022 2022/VGV/038
Von der Verwaltung
wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft
Ebermannstadt für das Jahr 2023 aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.062.600,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 205.000,00 €
ab.
Im Vergleich zum Haushalt 2022 ist dies eine Mehrung im Verwaltungshaushalt in
Höhe von 190.300,00 €.
Im Verwaltungshaushalt 2023 sind u.a. folgende zusätzliche Ausgaben eingeplant:
- Digitalisierung Baupläne – 30.000,00 €
- Archivpflege – 10.000,00 €
- Digitalisierung Wege- und Bestandsverzeichnis – 20.000,00 €
- Hallenbelegungsprogramm – 1.400,00 €
- Module für Straßenkontrolle und Wege- u. Bestandsverzeichnis – 5.000,00 €
- Landtagswahl – 11.500,00 €
Im Bereich der Personalausgaben ist folgendes eingeplant:
- Tarifliche Anpassung um 4,00 % (Schätzung)
- Anpassung Versorgungsumlage
- Erhöhung Stellenanteil beim Bürgermeisteramt um 0,32 für Öffentlichkeitsarbeit
Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber 2022 ergeben:
1. Verwaltungsumlage
2022: 1.462.800,00 €
2023: 1.544.000,00 €
ergibt eine Mehrung von 81.200,00 €.
Anteil Stadt Ebermannstadt: 1.320.518,47 € (85,52 %)
Anteil Gem. Unterleinleiter 218.475,28 € (14,15 % - mit Berücksichtigung der Gutschrift von 5.000,00 €)
Mit der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird die Verwaltungsumlage um
178.000,00 € entlastet.
2. Investitionsumlage
2022: 0,00 €
2023: 0,00 €
Für das Jahr 2023 wird keine Investitionsumlage erhoben. Die Ausgaben sind
durch die allgemeine Rücklage gedeckt. Auf Grund der bestehenden allgemeinen
Rücklage ist für die Jahre 2024 bis 2026 ebenfalls keine Investitionsumlage
eingeplant.
Die Rücklage beträgt
zum 31.12.2021: 301.535,97 €.
Im Jahr 2023 ist kein Sollfehlbetrag aus dem Jahr 2021 auszugleichen.
Stellenplan
Der Stellenplan umfasst bei
den Beschäftigten gesamt 23,00 Stellen und bei den Beamten 1,50 Stellen
(einschließlich Vorsitzende).
Damit erhöht sich die Gesamtstellenzahl
bei den Beschäftigten und Beamten im Vergleich zum Vorjahr um 0,32 Stellen.
Die
Mehrung von 0,32 Stellen ist darin begründet, dass für den
Öffentlichkeitsarbeit eine Teilstelle im Bürgermeisteramt geschaffen wurde.
Im Stellenplan sind außerdem
mögliche Höhergruppierungen eingeplant, um die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Aktuell sind bei dem
Stellenplan der Beschäftigten von 22,68 Stellen 21,38 Stellen besetzt.
Energiekosten
In den Bereich Strom und Erdgas sind für das Jahr 2023 keine Anpassungen vorzunehmen, da sowohl für Strom als auch für Erdgas bestehende Rahmenverträge bis einschließlich 2023 bestehen. Auch werden seitens der Verwaltung die Vorgaben zur Energieeinsparung umgesetzt.
Investitionsplan
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Investitionen für 2023 auf insgesamt 27.000,00 €. Neben den allgemeinen Ansätzen ist die Anschaffung von Netzwerkteilen für den Server 6.000,00 € und für den Erwerb eines Großformatscanners 5.000,00 € vorgesehen.
Sachverhalt im Sitzungsverlauf:
Der Kämmerer stellt den Haushaltsentwurf 2023 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
Neben einigen Verständnisfragen wünscht sich ein Verbandsrat bei der nächsten Haushaltsberatung eine getrennte Darstellung der Personalkostensteigerung bedingt durch Personalmehrung und tarifliche Entgeltsteigerungen.
Außerdem möchte er wissen, ob die im Haushaltsentwurf angenommene Personalkostensteigerung von 4% auf Empfehlung z. B. des Kommunalen Arbeitgeberverbande beruht.
Antwort Kämmerer: Im Zuge der Tarifverhandlungen haben die Gewerkschaften 10% gefordert. Die angenommenen 4% sind aus Sicht der Verwaltung realistisch und beruhen auf Erfahrungswerten.
Beschluss:
1.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für 2023 zu erlassen und den
Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken
aufzustellen.
2.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den vorliegenden Finanzplan für die Jahre
2022 - 2026 (Teil IV des Haushaltsplanes 2022) anzuerkennen
3. Die
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, der Gemeinde
Unterleinleiter bei der Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2023
eine Gutschrift von 5.000,00 € abzuziehen.
4. Der kalk. Zinssatz für das Haushaltsjahr 2023 beträgt 1,75 %.
Hinweis zur Gutschrift in Höhe von 5.000,00 €:
Im Gegenzug für die Gutschrift wurde seit dem 1.1.2012 in der Gemeinde Unterleinleiter der bisherige Sprechtag mittwochs von 16 - 18 Uhr nicht mehr durchgeführt. Die dadurch von der VG eingesparten Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € werden der Gemeinde Unterleinleiter gutgeschrieben. Dies wird seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssatzung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 1