Sachverhalt:

Nach die für das Standesamt tätige Frau Büttner zum 30.09.2022 nach 50jähriger Tätigkeit für die VG Ebermannstadt ausgeschieden ist, können neben der Leiterin des Standesamtes Frau Lang und der stellvertretenden Leiterin Frau Geck nur noch zwei Kolleginnen Beurkundungen im Personenstandswesen vornehmen.

 

Um den Betrieb des Standesamtes Ebermannstadt zu sichern, sollten 3 Standesbeamte bestellt sein.

 

Der Bundesgesetzgeber legt fest, dass zu Standesbeamten nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden dürfen (§ 2 Abs. 3 PStG). Die weiteren Voraussetzungen hat der Freistaat Bayern im § 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) aufgeführt:

 

Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer

 

1.    zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,

2.    als Beamter oder Beamtin […] oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,

3.    an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und

4.    mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

 

Mit Blick auf das Ausscheiden von Frau Büttner wurde der Geschäftsstellenleiter Herr Kirchner seit Juni 2022 regelmäßig durch die Standesamtsleitung eingearbeitet und erfüllt für eine Bestellung zum Standesbeamten neben der fachlichen Eignung als Verwaltungsfachwirt die geforderte Einarbeitungszeit von mindestens 3 Monaten.

 

Aktuell absolviert Herr Kirchner den notwendigen Einführungslehrgang (siehe Punkt 3) und wird diesen am 2. Dezember 2022 mit einer Prüfung abschließen.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Zwei Wortmeldungen von Verbandsräten machen deutlich, dass sie eine neuerliche Belastung des Geschäftsstellenleiters für nicht gutheißen und erkundigen sich nach Alternativen.

 

Antwort Vorsitzende: Wir haben sorgfältig die Vor- und Nachteile dieser Lösung abgewogen und uns für diese Lösung entschieden. Auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bieten sich kaum personelle Alternativen an.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt beschließt, Herrn Andreas Kirchner – vorbehaltlich einer erfolgreichen Prüfung beim Einführungslehrgang – jederzeit widerruflich zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Ebermannstadt zu bestellen.

 


Abstimmungsergebnis: 7 : 3

(Verbandsrat Herr Obenauf ist abwesend.)