Ausgangslage:

Die aktuellen Ereignisse um den Krieg in der Ukraine, die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf unsere Energieversorgung und Energiesicherheit sowie auch die in den letzten Jahren deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels erfordern unser Handeln. Wir stehen als Gesellschaft vor der großen Herausforderung, unseren Energiebedarf aus nachhaltigen und sicheren Quellen zu decken.

 

Der Bundesgesetzgeber hat Mitte dieses Jahres bereits konkrete Änderungen des Rechtsrahmens beschlossen (EEG 2023 und „Wind-an-Land-Gesetz“).

 

Mit Schreiben vom 24.08.2022, eingegangen am 13.09.2022 wurden die Kommunen in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung über die Entscheidungen zum Ausbau der Windenergie auf Bundes- und Landesebene und deren Auswirkungen auf den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West informiert:

 

1.    Der Bundestag hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. 'Wind-an-Land-Gesetz") beschlossen. Es tritt am 01.02.2023 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. Änderungen des BauGB bzgl. der Privilegierung und räumlichen Steuerung bei der Errichtung von Windenergieanlagen.

 

Vor allem sieht das 'Wind-an-Land-Gesetz" im Art. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenvorgaben für die Bundesländer vor. Für Bayern ist im WindBG festgelegt, dass bis Ende 2027 insgesamt 1,1 % und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen.

 

Bis zum Erreichen des 1,8 %-Flächenziels können dazu aufgrund der ebenfalls am 20. Juli beschlossenen Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), Art. 26 Abs. 3, bei der Ausweisung von Vorranggebieten die Landschaftsschutzgebiete in die Betrachtungen mit einbezogen werden, auch wenn die LSG-Verordnung entgegenstehende Bestimmungen enthält.

 

Der Freistaat Bayern hat auf die bundesrechtlichen Vorgaben reagiert und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom 02.08.2022 vorgesehen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang im Rahmen von regionsweiten Konzepten festgelegt werden.

 

2.    Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West besitzt seit 2014 insgesamt 33 Vorrang- und 1 Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese umfassen insgesamt 2.385 ha, also rund 0,7 % der Regionsfläche. Zum Erreichen des oben dargestellten Flächenziels von 1,1 % bis 31.12.2027 sind in der Region Oberfranken-West zusätzlich circa 1.660 ha Vorranggebiete und zum Erreichen der Zielvorgabe von 1,8 % bis 31.12.2032 noch einmal circa 2.590 ha zusätzliche Vorranggebiete erforderlich.

 

3.    In den letzten Monaten sind bereits einige Kommunen mit Anträgen zur Ausweisung von neuen Vorranggebieten für Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet an den Regionalen Planungsverband herangetreten. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von der Unterstützung der Energiewende bis zu Förderung heimischer Unternehmen. Der Planungsverband will diese Anträge und weitere Vorschläge prüfen und dann ggf. in einen Regionalplanentwurf aufnehmen. Dementsprechend ist eine Fortschreibung des Teilkapitels 'Windenergie" im Regionalplan vorgesehen. Allen Kommunen wird deshalb die Gelegenheit gegeben, soweit sie kommunale und regionale Wind- und Wertschöpfungspotenziale erschließen wollen, sich an den regionalen Planungsverband zu wenden.

Bei entsprechendem Interesse können sie bis zum 31.12.2022 aus Ihrer Sicht geeignete Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in Ihrer Gemeinde oder Stadt vorschlagen bzw. melden.

 

4.    In der zeitlichen Abfolge ist seitens des Planungsverbandes Ofr.-West folgendes geplant:

 

4.1. Soweit ein Vorschlag eingereicht wurde, wird dieser zunächst vom Regionsbeauftragten auf die Verträglichkeit mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung von Vorranggebieten überprüft. Dabei sind folgende Leitlinien von Bedeutung:

·      Konzentration der Windenergieanlagen

·      bevorzugt Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung außerhalb der Landschaftsschutzgebiete

·      Ausweisung von Vorranggebieten in den Landschaftsschutzgebieten möglichst nur dann, wenn dies von den betroffenen Kommunen mitgetragen wird.

 

4.2. Darüber hinaus wird eine Verbandsversammlung am 17.11.2022 stattfinden. Dort werden die gesetzlichen Neuerungen und die daraus resultierenden Schritte nochmals eingehend vorgestellt.

 

4.3. Ergänzend wird der bisher verbindliche Kriterienkatalog, der sich in der Begründung zu Ziel B V 2.5.2 findet in einigen Punkten überarbeitet und an die gesetzlichen Neuerungen angepasst. Dieser Beschluss soll in der nächsten Planungsausschusssitzung gefasst werden.

(https://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/lnhaltl)

 

4.4. Die Erarbeitung des Entwurfs eines neuen Windenergiekonzeptes erfolgt durch den Regionsbeauftragten in enger Abstimmung mit den Fachreferaten der Regierung von Oberfranken und den zuständigen Sachgebieten der Kreisverwaltungsbehörden. Eine Behandlung im Planungsausschuss mit Beteiligungsverfahren ist für das vierte Quartal 2023 zu erwarten.

 

Zwischenzeitlich hat uns der Regionale Planungsverband davon in Kenntnis gesetzt, dass die Arbeitskarte mit Potentialflächen für Windkraft aktuell überarbeitet wird und den Kommunen voraussichtlich im ersten Quartal 2023 zur Verfügung steht. Die aktuelle Potentialkarte basiert auf dem aktuellen Kriterienkatalog unter Einbeziehung der Landschaftsschutzgebiete. Der Kriterienkatalog wird momentan jedoch überarbeitet und in der nächsten Planungsausschusssitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West am 17.11.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Theoretisch sind dort also noch Änderungen möglich. Das weitere Vorgehen wird zwischen Planungsverband und Kommunen noch abgestimmt.

 

Die Gemeinde Unterleinleiter ist nun im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit auch gefragt, ob und welche Flächen sich ihrer Auffassung nach zur Nutzung von Windkraft eignen und ob auch der Wille vorhanden ist, Wind- und Wertschöpfungspotenziale mit kommunalem Einfluss und Kontrolle zu erschließen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Unterleinleiter nimmt das Angebot des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Anmeldung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Kenntnis und beschließt, sich zunächst nicht aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0