Sitzung: 27.10.2022 2022/GR/122
Ausgangslage:
Die
aktuellen Ereignisse um den Krieg in der Ukraine, die damit zusammenhängenden
Auswirkungen auf unsere Energieversorgung und Energiesicherheit sowie auch die
in den letzten Jahren deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels
erfordern unser Handeln. Wir stehen als Gesellschaft vor der großen
Herausforderung, unseren Energiebedarf aus nachhaltigen und sicheren Quellen zu
decken.
Der
Bundesgesetzgeber hat Mitte dieses Jahres bereits konkrete Änderungen des
Rechtsrahmens beschlossen (EEG 2023 und „Wind-an-Land-Gesetz“).
Mit
Schreiben vom 24.08.2022, eingegangen am 13.09.2022 wurden die Kommunen in
Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes-
und Regionalplanung über die Entscheidungen zum Ausbau der Windenergie auf Bundes-
und Landesebene und deren Auswirkungen auf den Regionalen Planungsverband
Oberfranken-West informiert:
1.
Der Bundestag
hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von
Windenergieanlagen an Land (sog. 'Wind-an-Land-Gesetz") beschlossen. Es
tritt am 01.02.2023 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. Änderungen des BauGB
bzgl. der Privilegierung und räumlichen Steuerung bei der Errichtung von
Windenergieanlagen.
Vor allem sieht das 'Wind-an-Land-Gesetz" im Art. 1
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenvorgaben für die
Bundesländer vor. Für Bayern ist im WindBG festgelegt, dass bis Ende 2027
insgesamt 1,1 % und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für
Windenergie zur Verfügung stehen müssen.
Bis zum Erreichen des 1,8 %-Flächenziels können dazu
aufgrund der ebenfalls am 20. Juli beschlossenen Vierten Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), Art. 26 Abs. 3, bei der Ausweisung von
Vorranggebieten die Landschaftsschutzgebiete in die Betrachtungen mit
einbezogen werden, auch wenn die LSG-Verordnung entgegenstehende Bestimmungen
enthält.
Der Freistaat Bayern hat auf die bundesrechtlichen Vorgaben
reagiert und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom
02.08.2022 vorgesehen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die
Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang im Rahmen von
regionsweiten Konzepten festgelegt werden.
2.
Der Regionale
Planungsverband Oberfranken-West besitzt seit 2014 insgesamt 33 Vorrang- und 1
Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese umfassen insgesamt 2.385 ha, also rund
0,7 % der Regionsfläche. Zum Erreichen des oben dargestellten Flächenziels von
1,1 % bis 31.12.2027 sind in der Region Oberfranken-West zusätzlich circa 1.660
ha Vorranggebiete und zum Erreichen der Zielvorgabe von 1,8 % bis 31.12.2032
noch einmal circa 2.590 ha zusätzliche Vorranggebiete erforderlich.
3.
In den letzten
Monaten sind bereits einige Kommunen mit Anträgen zur Ausweisung von neuen
Vorranggebieten für Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet an den
Regionalen Planungsverband herangetreten. Die Gründe dafür sind vielfältig und
reichen von der Unterstützung der Energiewende bis zu Förderung heimischer
Unternehmen. Der Planungsverband will diese Anträge und weitere Vorschläge
prüfen und dann ggf. in einen Regionalplanentwurf aufnehmen. Dementsprechend
ist eine Fortschreibung des Teilkapitels 'Windenergie" im Regionalplan
vorgesehen. Allen Kommunen wird deshalb die Gelegenheit gegeben, soweit sie
kommunale und regionale Wind- und Wertschöpfungspotenziale erschließen wollen,
sich an den regionalen Planungsverband zu wenden.
Bei entsprechendem Interesse können sie bis zum 31.12.2022 aus Ihrer Sicht
geeignete Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in Ihrer
Gemeinde oder Stadt vorschlagen bzw. melden.
4.
In der
zeitlichen Abfolge ist seitens des Planungsverbandes Ofr.-West folgendes
geplant:
4.1.
Soweit ein
Vorschlag eingereicht wurde, wird dieser zunächst vom Regionsbeauftragten auf
die Verträglichkeit mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung von
Vorranggebieten überprüft. Dabei sind folgende Leitlinien von Bedeutung:
· Konzentration der Windenergieanlagen
· bevorzugt Ausweisung von Vorranggebieten für
Windenergienutzung außerhalb der Landschaftsschutzgebiete
· Ausweisung von Vorranggebieten in den
Landschaftsschutzgebieten möglichst nur dann, wenn dies von den betroffenen
Kommunen mitgetragen wird.
4.2.
Darüber hinaus
wird eine Verbandsversammlung am 17.11.2022 stattfinden. Dort werden die
gesetzlichen Neuerungen und die daraus resultierenden Schritte nochmals
eingehend vorgestellt.
4.3.
Ergänzend wird
der bisher verbindliche Kriterienkatalog, der sich in der Begründung zu Ziel B
V 2.5.2 findet in einigen Punkten überarbeitet und an die gesetzlichen
Neuerungen angepasst. Dieser Beschluss soll in der nächsten
Planungsausschusssitzung gefasst werden.
(https://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/lnhaltl)
4.4.
Die Erarbeitung
des Entwurfs eines neuen Windenergiekonzeptes erfolgt durch den
Regionsbeauftragten in enger Abstimmung mit den Fachreferaten der Regierung von
Oberfranken und den zuständigen Sachgebieten der Kreisverwaltungsbehörden. Eine
Behandlung im Planungsausschuss mit Beteiligungsverfahren ist für das vierte
Quartal 2023 zu erwarten.
Zwischenzeitlich
hat uns der Regionale Planungsverband davon in Kenntnis gesetzt, dass die
Arbeitskarte mit Potentialflächen für Windkraft aktuell überarbeitet wird und den
Kommunen voraussichtlich im ersten Quartal 2023 zur Verfügung steht. Die
aktuelle Potentialkarte basiert auf dem aktuellen Kriterienkatalog unter
Einbeziehung der Landschaftsschutzgebiete. Der Kriterienkatalog wird momentan
jedoch überarbeitet und in der nächsten Planungsausschusssitzung des Regionalen
Planungsverbandes Oberfranken-West am 17.11.2022 zur Beschlussfassung
vorgelegt. Theoretisch sind dort also noch Änderungen möglich. Das weitere
Vorgehen wird zwischen Planungsverband und Kommunen noch abgestimmt.
Die
Gemeinde Unterleinleiter ist nun im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit auch
gefragt, ob und welche Flächen sich ihrer Auffassung nach zur Nutzung von
Windkraft eignen und ob auch der Wille vorhanden ist, Wind- und
Wertschöpfungspotenziale mit kommunalem Einfluss und Kontrolle zu erschließen.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Die Gemeinde Unterleinleiter nimmt das Angebot des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Anmeldung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Kenntnis und beschließt, sich zunächst nicht aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0