Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2022 war aufgrund einer Darlehensaufnahme genehmigungspflichtig. Mit Schreiben vom 16.08.2022 hat das Landratsamt Forchheim die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Dabei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen:

 

-      Die Haushaltslage des Schulverbandes Ebermannstadt ist äußerst angespannt. Weitere Kreditaufnahmen sind äußerst kritisch zu sehen und auf die Erforderlichkeit zu überprüfen.

-      Die dauernde Leistungsfähigkeit des Schulverbandes begrenzt sich in den Folgejahren lediglich auf die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt.

-      Die Gebührenanpassung bei der Musikschule wird dringend empfohlen.

-      Die Verpflichtungsermächtigungen, die bereits in den Vorjahren genehmigt wurden, sind auch im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt worden. Es wird darauf verwiesen, dass in Zukunft darauf zu achten ist, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der Haushaltssatzung und der Verpflichtungsermächtigungsübersicht in der Anlage des Haushaltsplanes übereinstimmen.

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer informiert das Gremium über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 durch das Landratsamt Forchheim. Die empfohlene Gebührenanpassung für die Musikschule wurde bereits umgesetzt.  

 

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung nimmt die Feststellungen des Landratsamtes Forchheim vom 16.08.2022 im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 des Schulverbandes Ebermannstadt zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0