Sitzung: 05.12.2022 2022/SVV/039
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2022 war aufgrund einer Darlehensaufnahme genehmigungspflichtig. Mit Schreiben vom 16.08.2022 hat das Landratsamt Forchheim die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Dabei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen:
- Die
Haushaltslage des Schulverbandes Ebermannstadt ist äußerst angespannt. Weitere
Kreditaufnahmen sind äußerst kritisch zu sehen und auf die Erforderlichkeit zu
überprüfen.
- Die
dauernde Leistungsfähigkeit des Schulverbandes begrenzt sich in den Folgejahren
lediglich auf die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt.
- Die
Gebührenanpassung bei der Musikschule wird dringend empfohlen.
- Die
Verpflichtungsermächtigungen, die bereits in den Vorjahren genehmigt wurden,
sind auch im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt worden. Es wird darauf
verwiesen, dass in Zukunft darauf zu achten ist, dass der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der Haushaltssatzung und der
Verpflichtungsermächtigungsübersicht in der Anlage des Haushaltsplanes
übereinstimmen.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Kämmerer informiert das Gremium über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 durch das Landratsamt Forchheim. Die empfohlene Gebührenanpassung für die Musikschule wurde bereits umgesetzt.
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung nimmt die Feststellungen des Landratsamtes Forchheim vom 16.08.2022 im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 des Schulverbandes Ebermannstadt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0