Sitzung: 05.12.2022 2022/SVV/039
Sachverhalt:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 des
Schulverbandes Ebermannstadt wurde durch den Prüfungsausschuss am 09.11.2022
durchgeführt. Bei der Prüfung waren anwesend:
Bürgermeister Steffen Lipfert, Vorsitzender
Bürgermeister Thomas Thiem, stv. Vorsitzender
Bürgermeister Stefan Reichold als Vertreter von Marktgemeinderat Dieter Hümpfner
In die Niederschrift über die örtliche Prüfung wurde folgende Textziffer
aufgenommen:
TZ 1
Sachversicherungen
Im Rahmen der Prüfung wurde auch empfohlen, die bestehenden Sachversicherungen zu prüfen und regelmäßig auszuschreiben (aus 2019).
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die bestehenden Sachversicherungen in Bezug auf Notwendigkeit und Höhe der Versicherungssummen zu überprüfen. Des Weiteren sind die Versicherungsleistungen regelmäßig neu auszuschreiben. Für die Festlegung des Ausschreibungszyklus ist Rücksprache beim Bayerischen Gemeindetag oder dem Kommunalen Prüfungsverband zu nehmen.
TZ 2 Finanzierung
JeKi-Unterrichtes
Im Rahmen der Prüfung des Deckungsringes „Personalkosten“
wurde festgestellt, dass der Personalaufwand im Bereich JeKi (Musikunterricht
an der Grundschule – „Jedes Kind ein Instrument“) zu 100% den Grundschulbereich
zugeordnet werden kann. Die Kosten für JeKi betragen 2021 19.312,52 €. Es wird
daher empfohlen, dass die Finanzierung des JeKi-Unterrichtes analog der
Mittagsbetreuung erfolgte sollte. Dabei trägt die Stadt Ebermannstadt zu 100%
die Kosten.
Empfehlung der
Verwaltung:
Zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes werden beim Schulverband Ebermannstadt eine Verwaltungsumlage, eine Mittagsbetreuungsumlage und eine Umlage für die Ganztagsschule erhoben. Mit Beschluss vom 15.11.2010 hat die Schulverbandsversammlung genehmigt, dass der Schulverband Ebermannstadt Sachaufwandsträger der Grundschule Ebermannstadt und der Mittelschule Ebermannstadt ist. Die Umlage der Stadt Ebermannstadt erfolgt nach den Schülerzahlen der Grundschule und der Mittelschule. Aufgrund des Beschlusses vom 15.11.2010 und der Tatsache, dass der JeKi-Unterricht keine Einrichtung der Mittagsbetreuung oder der offenen Ganztagsschule ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, den JeKi-Unterricht unverändert über die Verwaltungsumlage zu finanzieren.
TZ 3 Berechnung des
Verwaltungskostenbeitrages
Im Rahmen der Prüfung des Verwaltungskostenbeitrages der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt und der Stadt Ebermannstadt wurde festgestellt, dass aufgrund der bestehenden Vereinbarung Grundlage für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages die Planwerte des laufenden Haushaltsjahres der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Ebermannstadt sind (Verwaltungskostenbeitrag 2021 – Berechnungsgrundlage: Planwerte der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt/Stadt Ebermannstadt aus 2021). Damit der Schulverband Ebermannstadt künftig nur die tatsächlich anfallenden Kosten zu tragen hat, wird daher empfohlen, dass ab dem Haushaltsjahr 2023 als Grundlage für die Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge das Rechnungsergebnis des Vorjahres herangezogen wird (Verwaltungskostenbeitrag 2023 – Berechnungsgrundlage: Rechnungsergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt/Stadt Ebermannstadt aus 2022).
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung bestätigt die Feststellung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt, ab dem Haushaltsjahr 2023 den Verwaltungskostenbeitrag auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres zu berechnen. Ein entsprechender Antrag ist daher bei der Verwaltungsgemeinschaft zu stellen.
Beschluss (TZ 1):
Die Schulverbandsversammlung beschließt, dass die Verwaltung die bestehenden Sachversicherungen in Bezug auf Notwendigkeit und Höhe der Versicherungssummen überprüft. Des Weiteren sind die Versicherungsleistungen regelmäßig neu auszuschreiben. Für die Festlegung des Ausschreibungszyklus ist Rücksprache beim Bayerischen Gemeindetag oder dem Kommunalen Prüfungsverband zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Beschluss (TZ 2):
Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Personalkosten des JeKi-Unterrichtes weiterhin über die Verwaltungsumlage zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Beschluss (TZ 3):
- Die Schulverbandsversammlung beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2023 den Verwaltungskostenbeitrag der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt und der Stadt Ebermannstadt auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres zu berechnen.
- Die Schulverbandsversammlung stellt daher den Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, die bestehende Vereinbarung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0