Sachverhalt:

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird die Erste Bürgermeisterin als Leiterin der Verwaltung durch den Schulverbandsausschuss. Die Erste Vorsitzende kann daher an der Beratung und Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.

 

Durch die Entlastung werden die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung der Verwaltung beruhen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes hat die Jahresrechnung des Schulverbandes Ebermannstadt geprüft und durch Beschluss festgestellt. 3 Feststellungen für das Rechnungsjahr 2021 wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt. Es liegen keine Gründe vor, die Entlastung zu verweigern.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende ist persönlich beteiligt und übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Steffen Lipfert, stellt folgenden Entlastungsantrag:

 

„Die von der Verwaltung gelegte Jahresrechnung des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2021 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 09.11.2022 geprüft. Die drei Feststellungen wurden unter Tagesordnungspunkt Ö 5.2 in dieser Sitzung behandelt. Es bestehen keine Beanstandungen. Es wird daher der Antrag gestellt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer, als Leiterin der Verwaltung für den Schulverband Ebermannstadt zu entlasten.“

 

Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss beschließt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 1 KommZG für die Jahresrechnung 2021 des Schulverbandes Ebermannstadt zu entlasten.


Abstimmungsergebnis: 8 : 0

(Die Vorsitzende ist persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Abstimmung teil.)