Sachverhalt:

Die Verwaltungsgemeinschaft ist seit 01.01.2020 Mitglied im Zweckverband IT Franken. Anlass und Hintergründe zur Mitgliedschaft finden sich im beiliegenden Beschlusstext vom 08.07.2019.

 

Als Verbandsmitglied entsendet die Verwaltungsgemeinschaft einen Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Verbandsrat ist die Gemeinschaftsvorsitzende bzw. ihr Stellvertreter. Damit die VG Ebermannstadt zukünftig seine satzungsgemäßen Pflichten erfüllt, empfiehlt es sich aus organisatorischen Gründen ergänzend den Geschäftsstellenleiter zu ermächtigen, die VG in der Verbandsversammlung zu vertreten.

 

Die Gemeinschaftsvorsitzende ist Verbandsrätin kraft Amtes und wird im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter vertreten. Gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 1 KommZG können mit deren Zustimmung die Gebietskörperschaften auch andere Stellvertreter bestellen.

   

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft bestellt gem. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 KommZG den Geschäftsstellenleiter Herr Andreas Kirchner mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Verbandsrat für den Zweckverband „Informationstechnik Franken“.

 


Abstimmungsergebnis: 7 : 2