Ausgangslage:

Die aktuellen Ereignisse um den Krieg in der Ukraine, die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf unsere Energieversorgung und Energiesicherheit sowie auch die in den letzten Jahren deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels erfordern unser Handeln. Wir stehen als Gesellschaft vor der großen Herausforderung, unseren Energiebedarf aus nachhaltigen und sicheren Quellen zu decken.

 

Der Bundesgesetzgeber hat Mitte dieses Jahres bereits konkrete Änderungen des Rechtsrahmens beschlossen (EEG 2023 und „Wind-an-Land-Gesetz“).

 

Mit Schreiben vom 24.08.2022, eingegangen am 13.09.2022 wurden die Kommunen in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung über die Entscheidungen zum Ausbau der Windenergie auf Bundes- und Landesebene und deren Auswirkungen auf den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West informiert.

 

In den letzten Monaten sind bereits einige Kommunen mit Anträgen zur Ausweisung von neuen Vorranggebieten für Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet an den Regionalen Planungsverband herangetreten. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von der Unterstützung der Energiewende bis zu Förderung heimischer Unternehmen. Der Planungsverband will diese Anträge und weitere Vorschläge prüfen und dann ggf. in einen Regionalplanentwurf aufnehmen. Dementsprechend ist eine Fortschreibung des Teilkapitels 'Windenergie" im Regionalplan vorgesehen. Allen Kommunen wird deshalb die Gelegenheit gegeben, soweit sie kommunale und regionale Wind- und Wertschöpfungspotenziale erschließen wollen, sich an den regionalen Planungsverband zu wenden.

Bei entsprechendem Interesse können sie bis zum 31.12.2022 aus Ihrer Sicht geeignete Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in Ihrer Gemeinde oder Stadt vorschlagen bzw. melden.

 

Mit Beschluss vom 27.10.2022 hat sich der Gemeinderat Unterleinleiter entschieden, das Angebot des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Anmeldung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Kenntnis zu nehmen, und sich zunächst nicht aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Das bedeutet, dass seitens der Gemeinde Unterleinleiter keine Meldung bezüglich möglicher Vorranggebiete erfolgt.

 

Der Markt Eggolsheim beabsichtigt Ende November 2022 einen Beschluss zu fassen,  dass unter anderem ein Gebiet auf der Langen Meile als Vorranggebiet vorgeschlagen wird (siehe Anhang).

Über eine Aufnahme des Gebietes entscheidet der Regionale Planungsverband Oberfranken-West nach entsprechender fachlicher Prüfung und Bewertung.

 

Bei dem potentiellen Vorranggebiet „Zur Langen Meile“ handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. In einer Sitzung des regionalen Planungsverbandes Oberfranken- West wurde beschlossen, dass das Kriterium „Landschaftsschutzgebiet“ von einem harten zu einem weichen Kriterium umgewidmet wird. Das bedeutet, dass Vorranggebiete in Landschaftsschutzgebieten ausgewiesen werden können, wenn dies durch die betroffenen Kommunen mitgetragen wird.

 

Der Markt Eggolsheim wird trotz des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich diese Fläche als Vorranggebiet beantragen. Da es sich um Gemeindegebiet von Eggolsheim handelt, hat die Gemeinde Unterleinleiter hierauf keinen Einfluss.

 

Zu dem aktuellen Stand wird die Gemeinde Unterleinleiter weiterhin kein Vorranggebiet vorschlagen.

 

Sollte das vom Markt Eggolsheim vorgeschlagene Gebiet durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zum Vorranggebiet erklärt werden, wäre die Gemeinde Unterleinleiter mit Ortsteil Dürrbrunn als anliegende Nachbargemeinde ohne aktives Mitwirken unmittelbar dadurch betroffen, dass durch den Markt Eggolsheim entsprechende Windkraftanlagen bis zur deren Gemeindegrenze realisiert werden könnten.

 

Die Gemeinde Unterleinleiter sollte in diesem Fall die Chance nutzen, Windkraftanlagen auch auf eigenem Gebiet umsetzen zu können.

Hierzu sollte der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt werden, entsprechende Gespräche aktiv mit den beteiligten Parteien führen zu können.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Alexandra Ott fragt nach, was die Formulierung „…entsprechende Gespräch aktiv mit den beteiligten Parteien führen…“ konkret bedeutet.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass zunächst abgewartet werden soll, wie sich der regionale Planungsverband Oberfranken-West bezüglich der Meldung des Vorranggebietes verhält. Falls ein Vorranggebiet ausgewiesen wird, sollte die Gemeinde dennoch die Möglichkeit besitzen, sich aktiv an Prozessen etc. zu beteiligen.

 

3. Bürgermeister Ewald Rascher teilt mit, dass in der Beschlussvorlage zwar von „Chancen nutzen“ gesprochen wird, aus seiner Sicht jedoch eher wenige finanzielle Vorteile für die Bürgerschaft entstehen. Oft profitieren lediglich einzelne Personen, beispielsweise aufgrund von Pachteinnahmen.

 

Gemeinderatsmitglied Alexander Löw teilt mit, dass es aus seiner Sicht kein gutes Signal ist, aktuell zwar abzuwarten, jedoch bei Aufnahme des Vorranggebietes aktiv einzusteigen. Es sollte sich klarer positioniert werden.

 

2. Bürgermeister Holger Strehl antwortet, dass es alternativ nur zwei Möglichkeiten gäbe: sich entweder komplett aus dem Prozess herauszuhalten, oder selbst ein Vorranggebiet vorzuschlagen. Hierdurch würde man sich in der Handlungsfähigkeit einschränken.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass er aufgrund von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft aktuell folgenden Trend ableitet: Ca. ein Drittel ist für mögliche Windkraftanlagen im Gebiet „Zur Langen Meile“, ein Drittel ist dagegen, ein Drittel ist verhält sich neutral.

 

Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll teilt mit, dass ein Ratsentscheid eine Möglichkeit wäre, die gesamte Bürgerschaft am Thema zu beteiligen.

 

Gemeinderatsmitglied Thomas Preller ist der Meinung, dass ein heutiger Beschluss den Vorschlag zur Meldung des Vorranggebietes durch den Markt Eggolsheim nicht beeinflusst. Falls das Vorranggebiet kommen sollte, sollte sich die Gemeinde auch aktiv beteiligen.

 

2. Bürgermeister Holger Strehl antwortet, dass er die Thematik ähnlich sehe. Die Gemeinde sollte sich im Falle eines Vorranggebietes nicht die Möglichkeit verbauen, aktiv mitzuwirken und zu gestalten.

 

Im Gemeinderat besteht daraufhin Konsens, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass durch die Verwaltung geprüft werden solle, wie eine Bürgerbeteiligung an der Meinungsfindung möglich ist.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, mit welchen Instrumenten die mehrheitliche Meinung der gemeindlichen Bevölkerung bezüglich der weiteren Vorgehensweise der Thematik „Windkraft Zur Langen Meile“ herausgefunden werden kann.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0