Ausgangslage:

Es ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 203 der Gemarkung Unterleinleiter eine Nutzungsänderung vom Ein- zum Zweifamilienhaus und der Anbau einer Außentreppe und auf den Grundstücken Fl. Nrn. 206 und 207/2 der Gemarkung Unterleinleiter die Nutzungsänderung einer Scheune zur Garage geplant.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 203, 206 und 207/2 der Gemarkung Unterleinleiter befinden sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die Nutzungsänderung und den Anbau der Außentreppe nicht zu befürchten. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche die bebaut werden soll, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Für das Vorhaben sind drei Stellplätze zu errichten. Diese können auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Prüfung der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck:

 

Die Verwaltung hat die persönliche Beteiligung von Herrn Geck zu diesem Tages-ordnungspunkt geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO ist Herr Geck von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Reinhold Geck von der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt „Bauantrag, Fl. Nrn. 203, 206 und 207/2, Gem. Unterleinleiter, Nutzungsänderung eines Ein- zum Zweifamilienhaus, einer Scheune zur Garage und Anbau einer Außentreppe“ auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Nutzungsänderung vom Ein- zum Zweifamilienhaus, einer Scheune zur Garage und dem Anbau einer Außentreppe

auf den Grundstücken Fl. Nrn. 203, 206 und 207/2 der Gemarkung Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


 Abstimmungsergebnis: 9 : 0