Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1908/2 der Gemarkung Unterleinleiter das bereits bestehende Werkstattgebäude aufzustocken um eine Wohneinheit im Gebäude zu schaffen.

 

Für die geplante Maßnahme kommt ein Teil der Abstandsflächen auf dem gemeindlichen Grundstück mit der Fl. Nr. 3524 der Gemarkung Unterleinleiter zum Liegen.
Bevor der Eigentümer an eine detaillierte Planung geht möchte er prüfen lassen, ob von Seiten der Gemeinde einer Abstandsflächenübernahme zugestimmt werden kann.

 

Ein weiterer Teil der Abstandsfläche kommt auf der Fl. Nr. 1703 der Gemarkung Unterleinleiter zum Liegen. Diese Fläche befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer des Grundstückes hat der Abstandsflächenübernahme bereits zugestimmt.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück mit der Fl. Nr. 3524 Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Durch das geplante Vorhaben kommen ca. 18 m2 der Abstandsfläche auf dem gemeindlichen Grundstück zum Liegen. Aufgrund der Grundstücksform der Fl. Nr. 3524 der Gem. Unterleinleiter scheidet eine Bebauung im südlichen Teil des Grundstückes aus. In diesem Einzelfall kann aus Sicht der Verwaltung eine Abstandsflächenübernahme befürwortet werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der informellen Bauvoranfrage hinsichtlich der Aufstockung der Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1908/2 der Gem. Unterleinleiter und stellt die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 3524 Gem. Unterleinleiter in Aussicht.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0