Sitzung: 26.01.2023 2023/GR/125
Rückblick auf das
bisherige Förderverfahren Glasfaserausbau im Rahmen der Bayerischen
Gigabitrichtlinie
Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter hat am 24.09.2020 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, grundsätzlich und
vorbehaltlich der Förderung durch den Freistaat Bayern über die
Gigabitrichtlinie (BayGibitR) den weiteren Breitbandausbau im Gemeindegebiet.
Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt zudem, die Corwese GmbH
gemäß dem Angebot vom 14.09.2020 zu einem Auftragswert von maximal 12.000 Euro
brutto mit der Vorplanung (Markterkundung, Analyse, Erschließungskonzept) und
ggf. anschließenden Durchführung des Förderverfahrens zu beauftragen. Bezüglich
der Einzelheiten des Angebots der Corwese GmbH über max. 12.000 Euro brutto
soll die Verwaltung in der nächsten Gemeinderatssitzung informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung einen Antrag auf Erhalt der
Verwaltungspauschale „Startgeld Netz“ zu stellen.
Das Ergebnis der Vorplanung und das Erschließungskonzept sind dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2022
In der Sitzung des Gemeinderates
am 28.04.2022 wurde das Gremium durch den Breitbandpaten über den aktuellen
Sachstand zum Breitbandausbau informiert. Insbesondere wurde dargestellt,
welche Verfahrensschritte im Rahmen der Gigabitrichtlinie bereits abgearbeitet
worden sind.
„Als Ergebnis
einer zwischenzeitlich durchgeführten Markterkundung wird kein Anbieter
innerhalb der nächsten 3 Jahre einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen.
Folglich stellen die förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet (473 Anschlüsse)
das zu betrachtende Ausbauszenario im Rahmen der Förderrichtlinie dar. Das
beauftragte Ingenieurbüro hat die Kosten auf ca. 2,75 Millionen Euro geschätzt.
Abzüglich der Einnahmen des Providers und einer Förderung von 2,5 Millionen
Euro würde der Gemeinde Unterleinleiter bei einem kompletten Ausbau ein
Eigenanteil von ca. 250.000 Euro entstehen. Erfahrungswerte aus jüngerer
Vergangenheit zeigen jedoch, dass die Deckungslücke deutlich angewachsen ist.
Damit sinkt der Anteil der Gemeinde. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wird davon
ausgegangen, dass ein Eigenanteil von ca. 225.000 Euro (verteilt auf 3
Kalenderjahre) ausreichend sein sollte. Notfalls greift die in der
Ausschreibung verankerte Preisbremse.“
In gleicher Sitzung
fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
„Der Gemeinderat der Gemeinde Unterleinleiter beschließt, zur weiteren
Optimierung der Breitbandversorgung die entsprechenden Leistungen auf Grundlage
der durch Corwese GmbH erarbeitete Empfehlung auszuschreiben. Die Ausschreibung
soll in 2 Losen mit einer Preisbremse von 2,2 Millionen Euro erfolgen.“
Ausblick auf das
weitere Förderverfahren Glasfaserausbau im Rahmen der Bayerischen
Gigabitrichtlinie
Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2023
Der Breitbandpate wird die Angebotsbewertung anhand einer Präsentation vorstellen und einen Ausblick auf das weitere Förderverfahren geben.
Demnach ist folgender zeitlicher Ablauf für das weitere Förderverfahren geplant:
- Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
- Einreichung des Förderantrags bei der Regierung v. Oberfranken im Februar
- Zustellung des Förderbescheides voraussichtlich vor der Sommerpause
- Kooperationsvertrag mit der Glasfaserplus GmbH
- Fertigstellung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung: 24 Monate
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Geschäftsstellenleiter der VG Ebermannstadt Andreas Kirchner stellt das bisherige Verfahren zum geplanten Glasfaserausbau und das Ausschreibungsergebnis anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll fragt, ob der Ausführungsprozess durch die Verwaltung begleitet wird.
Geschäftsstellenleiter Andreas Kirchner antwortet, dass die Ausführung durch den örtlichen Bauhof und die Verwaltung begleitet wird. Im Vorfeld der Maßnahme wird die Bürgerschaft entsprechend informiert (z. b. durch Veranstaltungen, Artikel im Mitteilungsblatt, etc.).
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.