Sachverhalt:

Der Haushalt 2023 der Pfarrer-Norbert-Stang- und-Paul-Herbst-Stiftung schließt aufgrund der Entwurfsplanung des Kämmerers mit folgenden Zahlen.

 

Verwaltungshaushalt
Einnahmen                                                                                                                89.550,00 €
Ausgaben                                                                                                                   89.550,00 €

 

Vermögenshaushalt                                                                                                                                                       
Einnahmen                                                                                                             124.050,00 €
Ausgaben                                                                                                                124.050,00 €

 

darin enthalten

Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt                                                14.050,00 €
evtl. Erwerb Baugrundstück Debert II                                                           110.000,00 €
Tilgungsaufwendungen                                                                                          1.800,00 €

Zuführung an Sonderrücklage Darlehenstilgung                                        12.250,00 €

 

Für die Wohnungen werden aktuell Mietzinsen von 6,48 €/m² erhoben. Alle Wohnungen sind vermietet.

 

Im Jahr 2023 werden die Grundstücke im Baugebiet Debert II zuteilungsreif. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit der vorhandenen Rücklage aus dem Grundstockvermögen ein Bauland zu erwerben und auf Erbbauzins zu verpachten. Diese Vorgehensweise ist mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt. Um diese Option ergreifen zu können, sind entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt. Die Finanzierung würde über eine Entnahme aus der „Sonderrücklage Grundstockvermögen“ erfolgen. Dem Stadtrat wird ggf. eine entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt.

 

Die Stiftung hat ein Förderdarlehen der Bayern Labo mit Zinsbindung bis 31.08.2025 in Anspruch genommen. Als Zins wird eine Verwaltungsgebühr von 0,5 % der ursprünglichen Kreditsumme erhoben. Der Resttilgungswert beträgt zum 31.08.2025 134.221,07 €.

 

Im Jahr 2021 ist ein weiteres Darlehen der Stiftung abgelöst worden. Die nun freiwerdenden Zins- und Tilgungsraten fließen seitdem in eine Mittelverwendungsrücklage. Diese Rücklage könnte für eine Sondertilgung des Förderdarlehens der Bayern Labo aufgelöst werden. Vor Ablauf der Zinsbindung (August 2025) ist eine Umschuldung nicht wirtschaftlich.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer stellt anhand einer Präsentation den Haushaltsentwurf für die Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung vor. Er geht hierbei insbesondere auf die Eckdaten, die Umschuldung eines Förderdarlehens nach Ablauf der Zinsbindung sowie die Möglichkeit Bauland zu erwerben, ein. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Haushalt der Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung für das Jahr 2023 zu genehmigen.

 


Abstimmungsergebnis: 8 : 0

(Inzwischen ist Frau Hutzler anwesend.)