Ausgangslage:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Unterleinleiter wurde durch den Prüfungsausschuss am 19.01.2023 von 18.00 Uhr bis 19.15 Uhr durchgeführt. Bei der Prüfung waren anwesend:

Gemeinderatsmitglied Alexander Löw, Vorsitzender

Gemeinderatsmitglied Ernst König

Gemeinderatsmitglied Thomas Amon


In die Niederschrift über die örtliche Prüfung wurde folgende Textziffer aufgenommen:

 

TZ 1 Unbearbeitete Textziffer aus der Prüfung 2019 - Abrechnung Kläranlage Ebermannstadt – Nachmessung Schmutzwasserfracht

 

Es wurde festgestellt, dass die bestehende Zweckvereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Abwasserbeseitigung der Gemeinden Ebermannstadt, Wiesenttal und Unterleinleiter in Bezug auf die vorgeschriebenen Nachmessungen der Schmutzwasserfracht nicht eingehalten wird. Gem. § 8 Nr. 1 der Zweckvereinbarung sind alle 3 Jahre Nachmessungen der Schmutzwasserfracht vorzunehmen. Die letzte Messung erfolgte 2014. Im Rahmen der Erstellung eines Generalentwässerungsplanes durch die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2023 eine neue Schmutzwasserfrachtberechnung durchgeführt. Die Feststellung wird daher im Prüfbericht 2021 wieder mit aufgenommen.

TZ 2 Unbearbeitete Textziffer aus der Prüfung 2019 - Kassenreste der Gemeinde Unterleinleiter

 

Es wurde festgestellt, dass ältere Forderungen weiterhin in der Liste der Kassenreste aufgeführt sind, ein Erlass bzw. eine Niederschlagung konnte aufgrund eines Mitarbeiterwechsels nicht vorgenommen werden. Die Feststellung wird daher im Prüfbericht 2021 wieder mit aufgenommen.

TZ 3 Unbearbeitete Textziffer aus der Prüfung 2019 - Schützengesellschaft Unterleinleiter – Schützenhaus Unterleinleiter

 

Es wurde festgestellt, dass die Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.01.2020 bezüglich der Schützengesellschaft und dem Schützenhaus Unterleinleiter noch nicht umgesetzt wurden. Die Feststellung wird daher im Prüfbericht 2021 wieder mit aufgenommen.

 

TZ 4 Wasserversorgung Unterleinleinleiter – Überprüfung Sanierungskonzept vom 25.07.2019

 

Es wurde festgestellt, dass die Entscheidungsgrundlage für die Sanierung der Wasserversorgung Unterleinleiter aus dem Jahr 2019 stammt. Da sich die Rahmenbedingungen vor allem Bereich der Kosten für die Brunnenbohrungen verändert haben, wird empfohlen, das Sanierungskonzept nochmals unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen im Gemeinderat zu prüfen.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Kämmerer Wolfgang Krippel stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Uwe Knoll fragt, aus welchen Gründen der Erbbaurechtsvertrag mit der Schützengesellschaft Unterleinleiter noch nicht aufgelöst wurde.

 

Gemeinderatsmitglied Alexander Löw antwortet, dass ein Sperrjahr nach Auflösung des Vereins, welches bis zum 31.12.2022 lief, abgewartet wurde. Der Notartermin für die Auflösung des Vertrages und die endgültige Löschung des Vereins kann nun vereinbart werden.

 

Kämmerer Wolfgang Krippel teilt zudem mit, dass der Notar in Ebermannstadt im letzten Jahr längere Zeit abwesend war. Dies hat auch zur Verzögerung hinsichtlich der Vertragsauflösung beigetragen.

 

 

Beschluss (TZ 1):

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung zur Kenntnis und verweist auf die zeitnahe Umsetzung der geplanten Schmutzwasserfrachtberechnung im Jahr 2023.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

Beschluss (TZ 2):

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die vorhandenen Kassenreste im Hinblick auf die Tatbestände einer Niederschlagung oder Erlasses prüft. Der Gemeinderat ist darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

Beschluss (TZ 3):

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung zur Kenntnis und verweist auf die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.07.2022. Hierbei wurde beschlossen, den bestehenden Erbbaurechtsvertrag mit der Schützengesellschaft Unterleinleiter gem. § 12 Erbbaurechtsvertrag aufzulösen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

Beschluss (TZ 4):

Der Gemeinderat nimmt die Feststellung zur Kenntnis und wird den Sachverhalt im Rahmen der Haushaltsberatung thematisieren.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0