Ausgangslage:

Im Jahr 2014 wurde der Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienhauses mit einer Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 450 der Gemarkung Unterleinleiter genehmigt.

 

Vor Ablauf der Genehmigung wurde der Vorbescheid bereits in den Jahren 2017, 2019 und 2021 verlängert.

 

Die Bauherrin stellt erneut den Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides mit der Genehmigungsnummer 20140174 vom 16.09.2014 um weitere zwei Jahre, bis zum 15.09.2025.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Änderung der genehmigten Baupläne ist der Verwaltung nicht bekannt.

Es ist zu bedenken, dass es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Eine Privilegierung nach § 35 BauGB liegt nicht vor.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Gemeinderatsmitglied Alexandra Ott fragt, wie häufig ein Vorbescheid verlängert werden kann.

 

Hauptamtsleiter Simon Dorsch antwortet, dass diesbezüglich keine gesetzliche Regelung bekannt ist. Die Entscheidung über eine Verlängerung obliegt der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Forchheim).

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides um weitere zwei Jahre mit der Genehmigungsnummer 20140174 vom 16.09.2014 zur Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienhauses mit einer Dreifachgarage auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 450, Gem. Unterleinleiter sein gemeindliches Einvernehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0