Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Sport- und Freizeitanlagen“ beschlossen.

 

„Anlass der Bebauungsplan-Änderung ist in erster Linie eine beabsichtigte Wohnbebauung am Nordrand des Geltungsbereiches, welche die Flucht der ersten Bauzeile an der Ortsstraße "Am Sportfeld" seitens des bestehenden Plangebietes "Süd V" in etwa aufnimmt und in Richtung Osten verlängert. Das so entstehende neue Allgemeine Wohngebiet nimmt ca. 60 % der Änderungsfläche ein. Den Lückenschluss zum bestehenden Plangebiet bildet eine private Grundstücksfläche am Nordwestrand des Geltungsbereiches, die als tatsächlich so genutzte "Private Grünfläche" unverändert belassen werden soll. Gleichzeitig wird der rechtskräftige Bebauungsplan, der an dieser Stelle zum Teil noch Parkplatzflächen ausweist, berichtigt.“

 

Im Zuge des formellen Beteiligungsverfahrens wird die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch die 2. Änderung des Bebauungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Sport- und Freizeitanlagen“ des Marktes Eggolsheim mit Stand vom 28.03.2023 stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0         (3. Bürgermeister Ewald Rascher ist zum Zeitpunkt                                                                                           der Abstimmung abwesend)