Sitzung: 27.04.2023 2023/GR/128
Ausgangslage:
Der Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in seiner Sitzung vom 11.04.2022 die Aufstellung die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans „Gewend“
beschlossen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vom 20.03.2023 wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen
Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse
gefasst. Des Weiteren wurde der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans „Gewend“ ,in der Fassung vom 20.03.2023, gebilligt und die
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.
2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die erneute Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens wir die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.
Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung
Der Vorhabenträger plant auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 216, 217, 217/2, 217/3 und 226 der Gemarkung Breitenbach die Errichtung von verdichtetem Wohnungsbau.
Der Bebauungsplan „Gewend“ setzt für das Flurstück 217/3 ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen (E + 1) fest. Für die Flurstücke 217 und 216/3 ist ein Mischgebiet mit zwei zulässigen Vollgeschossen ausgewiesen.
Das Vorhaben steht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans dahingehend entgegen, dass eine Wohnnutzung entstehen soll. Dies wiederum steht dem Gebietscharakter eines Mischgebiets entgegen. Des Weiteren soll eine Nachverdichtung durch ein zusätzliches Geschoss erfolgen. Weiterhin sind Änderungen an der Erschließung des Areals vorgesehen, welche ebenfalls im aktuellen Bebauungsplan nicht dargestellt ist. Die geplanten Änderungen umfassen somit auch die allgemein zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung. Somit sind die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans berührt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens bedarf es somit einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewend“.
Im Zuge der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit wurde eine schalltechnische und eine verkehrliche Untersuchung in Auftrag gegeben.
Empfehlung der Verwaltung:
Es ist zu erwarten, dass durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ der Stadt Ebermannstadt die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ in der Fassung vom 20.03.2023 der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0