Ausgangslage:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 11.04.2022 die Aufstellung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ beschlossen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.03.2023 wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Des Weiteren wurde der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend“ ,in der Fassung vom 20.03.2023, gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens wir die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung 

Der Vorhabenträger plant auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 216, 217, 217/2, 217/3 und 226 der Gemarkung Breitenbach die Errichtung von verdichtetem Wohnungsbau.

 

Der Bebauungsplan „Gewend“ setzt für das Flurstück 217/3 ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen (E + 1) fest. Für die Flurstücke 217 und 216/3 ist ein Mischgebiet mit zwei zulässigen Vollgeschossen ausgewiesen.  

 

Das Vorhaben steht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans dahingehend entgegen, dass eine Wohnnutzung entstehen soll. Dies wiederum steht dem Gebietscharakter eines Mischgebiets entgegen. Des Weiteren soll eine Nachverdichtung durch ein zusätzliches Geschoss erfolgen. Weiterhin sind Änderungen an der Erschließung des Areals vorgesehen, welche ebenfalls im aktuellen Bebauungsplan nicht dargestellt ist. Die geplanten Änderungen umfassen somit auch die allgemein zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung. Somit sind die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans berührt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens bedarf es somit einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewend“.

 

Im Zuge der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit wurde eine schalltechnische und eine verkehrliche Untersuchung in Auftrag gegeben.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewendder Stadt Ebermannstadt die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewend in der Fassung vom 20.03.2023 der Stadt Ebermannstadt stehen keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0