Sachverhalt:

Seit 2021 besteht die Richtline zur Förderung des Ehrenamts und der Jugendarbeit der Stadt Ebermannstadt. Dafür werden aktuell jährlich Mittel in Höhe von 7.000,00 € bereitgestellt.

 

Gefördert wird u.a.:

-      Engagement in der Jugendarbeit

-      Nachwuchsförderung

-      Mitgliederwerbung

-      Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

-      Bezuschussung bei außerordentlichen Sachkosten

 

Für das Jahr 2023 liegen 4 Anträge von 3 Vereinen vor.

 

Wasserwacht Ebermannstadt

Antrag Nr. 1 – Anschaffung einer Fasssauna – Gesamtkosten 6.000,00 €

 

Begründung lt. Antrag v. 01.02.2023:

„Die Fasssauna war ein großer Wunsch der Jugendleitung und der Einsatzkräfte, die den Teamgeist stärken soll. Nach dem Training noch eine Runde Schwitzen, zusammensetzen und entspannen. Zudem dient sie zur Gesundheit und Fitness, wenn Taucher und Wasserretter nach dem kalten Wasser sich adäquat aufwärmen können. Die Sauna wurde als mobile Fasssaune auf einen Anhänger angeschafft.“

 

Gesamtkosten                   6.000,00 €

 

Zuschuss Verband            1.000,00 €

Sonst. Zuschüsse                 500,00 €

Eigenanteil                        1.500,00 €

Fehlbetrag                         3.000,00 € (Vorschuss BRK mit Rückzahlverpflichtung)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag erfüllt die Kriterien der Förderrichtlinie. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einen Zuschuss von 50 % (1.500,00 €) des Fehlbetrages zu gewähren.

 

Antrag Nr. 2 – Anbau an Wasserwachtgarage – Gesamtkosten ca. 40.000,00 €

 

Begründung lt. Antrag v. 01.02.2023:

 

„Der Anbau der bestehenden Wasserwachtgarage, Ebermannstadt, Kalkwerk 7 war nötig, da wir in diesem Jahr einen neuen Geräteanhänger bekommen. Dieser passt nicht mehr in den vorhanden Überseecontainer, in der der bisherige Anhänger steht. Zudem beschleunigt die neue Garage das Ausrücken der ehrenamtlichen Kräfte, da im Einsatzfall nicht erst der Container von Hand geöffnet werden muss und anschließend ans Auto gebracht werden muss. Zukünftig steht das Gespann abgekuppelt in der Garage als Eines.“

 

Gesamtkosten                   40.000,00 €

 

Zuschuss Verband            10.000,00 €

Spenden                             5.000,00 €

Eigenanteil                          5.000,00 €

Fehlbetrag                         20.000,00 € (Vorschuss BRK mit Rückzahlverpflichtung)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der mögliche Fördergegenstand erfüllt nur indirekt die Ziele der Förderrichtlinie. Trotzdem empfiehlt die Verwaltung, einen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren, um die ständige Einsatzbereitschaft der Wasserwacht zu unterstützen und damit bestmögliche Voraussetzungen für die ehrenamtliche Arbeit – insbesondere im Rettungsdienst – zu schaffen.

 

Dorfgemeinschaft Wolkenstein

 

Antrag Nr. 3 – Sanierung des Dorfbauwagens – Gesamtkosten ca. 5.000,00 €

 

Begründung lt. Antrag v. 22.02.2023

 

Der Dorfbauwagen steht am Spielplatz und dient als sozialer Treffpunkt in Wolkenstein.

 

Gesamtkosten                                                 5.000,00 €

 

Verein Dorfgemeinschaft Wolkenstein               1.500,00 €

Spenden (Spendensammlung steht aus)                  0,00 €

Fehlbetrag                                                       3.500,00 €

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag erfüllt die Kriterien der Förderrichtlinie. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einen Zuschuss von 50 % des Fehlbetrages (1.750,00 €) zu gewähren.

 

Schützengesellschaft Ebermannstadt 1853 e. V.

 

Antrag Nr. 4 - Zuschuss für die Anschaffung einer Jugendluftpistole

 

Begründung lt. Antrag v. 02.06.2023

 

„Wir, von der Schützengesellschaft Ebermannstadt 1853 e.V., haben bisher im Jugendbereich nur Luftgewehre im Vereinsbestand. Diese zeichnen sich durch ein leichteres Gewicht und einen kürzeren Schaft aus, so dass auch Jugendliche ab 10 Jahren diese nutzen und damit den Schießsport ausführen können.

 

Der Schießsport teilt sich aber zunehmend zu gleichen Teilen in Kurz- und Langwaffen auf. Mittlerweile haben wir auch erste Jugendliche, die gerne mal mit einer Luftpistole schießen möchten und auch diese Seite unseres Sportes erfahren wollen.

 

Unsere Luftpistolen im Vereinsbestand sind aber hinsichtlich Gewichtes (wird nur mit einer Hand gehalten und nicht aufgelegt im Gegensatz zum Gewehr) und Handhabung nicht für das Jugendtraining geeignet. Deshalb wollen wir uns eine Jugend-Luftpistole anschaffen. Diese ist leichter und kürzer als eine gewöhnliche Luftpistole. Dadurch können wir in Zukunft dann auch Jugendlichen ab 10 Jahren das Training mit der Luftpistole ermöglichen.

 

Wir wollen das Modell Hämmerli AP20 anschaffen. Das ist eine kostengünstige Jugendluftpistole. Diese erfüllt zusätzlich auch alle Regularien der Sportordnung, sodass die Jugendlichen dann auch auf oberfränkischen, bayrischen und deutschen Meisterschaften teilnehmen können. Zur Auswahl des Modells haben wir uns auch mit professionellen Jugendtrainern unseres Dachverbandes zusammengesetzt und auch diese haben diese Druckluft-Waffe empfohlen.

 

Preislich liegt diese bei 730 €, welche wir zurzeit komplett aus Eigenmitteln finanzieren.“

 

Gesamtkosten                                                 730,00 €

 

Zuschuss:                                                          0,00 €

Spenden:                                                           0,00 €

Eigenanteil                                                      730,00 €

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag erfüllt die Kriterien der Förderrichtlinie. Diese Investition ermöglicht ein neues Angebot im Bereich der Jugendarbeit. Insofern empfiehlt die Verwaltung, einen Zuschuss in Höhe der Investition (730,00 €) zu gewähren.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Der Kämmerer stellt die engegangenen Anträge vor.

 

Der 2. Bürgermeister fragt nach, ob es neben der Förderung über die Richtlinie alternative Fördermöglichkeiten gibt, das vorhandene Delta für den Anbau Wasserwachtgarage zu reduzieren.

 

Antwort Kämmerer: Weitere Möglichkeiten der Förderung sind im Moment nicht vorhanden.

 

Ein Stadtrat möchte wissen, welchem Ziel die Anschaffung der Fasssauna dient.

 

Antwort Vorsitzende: Im Zusammenhang von Übungen der Taucher bei kälteren Temperaturen dient die Sauna der notwendigen Erwärmung. Zudem soll so die Gesundheit und Fitness der Ehrenamtlichen gefördert werden.

 

Ein Stadtrat kritisiert die Förderung der Anschaffung. Er macht darauf aufmerksam, dass dem Bauhof die Mittel für den Bau einer Garage bzw. Carport gestrichen worden sind.

 

Beschluss:

 

Zu Antrag Nr. 1) Wasserwacht Ebermannstadt - Anschaffung einer Fasssauna

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Anschaffung einer Fasssauna einen Zuschuss von 1.500,00 Euro zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis: 7 : 2

 

Zu Antrag Nr. 2) Wasserwacht Ebermannstadt - Anbau an Wasserwachtgarage

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für den Anbau an der bestehenden Wasserwachtgarage einen Zuschuss von 3.000,00 Euro zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis: 8 : 1

 

Zu Antrag Nr. 3) Dorfgemeinschaft Wolkenstein - Sanierung des Dorfbauwagens

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Sanierung des Dorfbauwagens in Wolkenstein einen Zuschuss von maximal 1.750,00 Euro zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 

Zu Antrag Nr. 4) Schützengesellschaft Ebermannstadt 1853 e. V.- Anschaffung einer Jugendluftpistole

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Anschaffung einer Jugendluftpistole einen Zuschuss von 730,00 Euro zu gewähren.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0