Ausgangslage:

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Im Verfahren werden Flächen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange aktuell bewertet. Eigentümer und Projektentwickler können den Planungswillen des Gemeinderates ablesen. Dies ermöglicht in Folge eine strukturierte und „zügige“ städtebauliche Entwicklung.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 1984 und umfasst eine Fläche von 12,47 km². Die Darstellungen in mehreren Bereichen des Gemeindegebietes entsprechen nicht der gebauten Realität. Kleinteilige Änderungen sind in der Fortschreibung anzupassen. Für den Bereich des Landschaftsplans haben sich seit 1984 aufgrund verschiedener Änderungen hinsichtlich Biotopkartierung, Natura 2000 Gebiete, Gesetzesänderungen etc. ergeben, welche in den fortgeschriebenen Plan eingearbeitet werden müssen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2019 wurde die Vergabe der Planungsleistung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans an das Planungsbüro TEAM 4 vergeben.

 

Am 29.10.2021 wurde gemeinsam mit den Gemeinderäten eine Klausur zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

 

In der Sitzung vom 27.04.2023 wurde der Vorentwurf gemeinsam mit den Gemeinderatsmitgliedern abgestimmt. Die vorgetragenen Anpassungen wurden in den Plan eingearbeitet. 

 

Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans angefertigt.

 

In der heutigen Sitzung wird über den Aufstellungsbeschluss, der Billigung des Vorentwurfs des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie das durchzuführende Beteiligungsverfahren abgestimmt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Alexander Ebert vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt stellt den Sachverhalt dar.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Unterleinleiter gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, billigt den Vorentwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 25.05.2023 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses sowie mit der Durchführung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0