Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 452 der Gemarkung Unterleinleiter

die Nutzung des bestehenden Wohnhauses zu ändern und dieses zu Wohnheimplätzen für 4 Personen umzubauen.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) „Vierleite

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vierleite". Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.

 

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO können Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise in Allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden. Die Zulassung des § 4 Abs. 3 BauNVO bedarf der Zustimmung. Aufgrund des bereits bestehenden Beherbergungsbetriebes in unmittelbarer Umgebung empfiehlt die Verwaltung die Zulassung des Beherbergungsbetriebes gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO auf dem Flurstück 452 der Gemarkung Unterleinleiter.

 

Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) schreibt für Beherbergungsbetriebe einen Stellplatz je 6 Betten vor. Der Stellplatz kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Durch die Nutzungsänderung ergibt sich keine äußerlich sichtbare Veränderung am Bestandsgebäude. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder nachbarrechtlicher Belange sind durch die o.g. Zulassung der Ausnahme nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Gemeinderatsmitglied Ernst König teilt mit, dass er Mitglied des Stiftungsrates des Antragstellers ist. Die Thematik einer möglichen persönlichen Beteiligung gem. Art. 49 GO wurde jedoch im Vorfeld bei der Verwaltung angezeigt.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Nutzungsänderung (Umbau des Wohnhauses zu Wohnheimplätzen für 4 Personen) auf dem Grundstück Fl. Nr. 452 der Gemarkung Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Der Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO über die Zulassung des Beherbergungsbetriebes im Allgemeinen Wohngebiet wird die Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0