Sachverhalt:

Die Stadt Ebermannstadt ist unmittelbar aus dem Gesetz berechtigt (siehe hierzu u. a. Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung) Maßnahmen zu ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb einer öffentlichen Einrichtung – hier das „Jugendzentrum K4“ – sicherstellen.

 

Die vorliegende Benutzungsordnung legt entsprechende Verhaltensregeln fest.

 

Außerdem gewährt die Bayerische Verfassung den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die vorliegende Gebührenordnung orientiert sich bewusst nicht an dem Kostendeckungsprinzip.

 

Begründung: Das Jugendzentrum ist ein Teil der regionalen Bildungslandschaft und bietet eine Vielzahl an informellen Lerngelegenheiten. Diese sollen gefördert und nicht durch hohe Gebühren verhindert werden.  

 

Der Entwurf der Gebührenordnung ist der Vorlage beigefügt. 

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende begrüßt die Jugendpflegerin Frau Kurth-Lipfert.

 

Frau Kurth-Lipfert berichtet zunächst kurz über die Arbeit im Jugendzentrum.

 

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Benutzerordnung für das Jugendzentrum „K4“ mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen:

 

In der Präambel wird der Satz „Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind nicht zulässig.“ gestrichen.

 

§ 3 Absatz 1: „[…] grundsätzlich nicht gestattet und nur in Ausnahmen möglich.“ Ist zu streichen. Neuformulierung: „Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist gestattet.“

 

§ 4 Absatz 3: „[…] im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ist am Ende des Satzes zu ergänzen.

 

§ 4 Absatz 4 und 5 sind zu streichen.

 

§ 4 Absatz 11: „[…] in Abstimmung mit der Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt“ ist zu streichen.

 

§ 6 Absatz 3: Streichung des Wortes „strengstens“  

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gebührenordnung für das Jugendzentrum „K4“ mit sofortiger Wirkung.

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0