Sitzung: 27.07.2023 2023/GR/131
Ausgangslage:
Die Gemeinde Unterleinleiter stellt für die beiden ausgeschiedenen Mitarbeiter des Bauhofes Unterleinleiter zum 01.09.2023 und 15.09.2023 zwei neue Beschäftigte ein.
Gemäß dem Entgeltgruppenverzeichnis für handwerkliche
Tätigkeiten Bayern sind beide Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 5
einzugruppieren.
Zusätzlich wurde seit dem 03.07.2023 zunächst als Ersatz für die ausgeschiedenen Mitarbeiter des Bauhofes eine Zusatzkraft eingestellt (Information Gemeinderatssitzung v. 29.06.2023). Dieser soll im Umfang von ca. 10 Stunden pro Woche hauptsächlich gärtnerische Tätigkeiten u.a. am Friedhof Unterleinleiter übernehmen. Dieser Beschäftigte wird eingruppiert in Entgeltgruppe 3.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der Stellenplan ist nach Art. 44 GO einzuhalten. Abweichungen sind nur im Rahmen eines Nachtragshaushaltes gem. Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO zulässig.
Im Stellenplan des Haushaltes der Gemeinde Unterleinleiter für das Jahr 2023 sind folgende Stellen ausgewiesen:
Entgeltgruppe 4 2,35
Entgeltgruppe 6 1,00
Aufgrund der Einstellung der neuen Bauhofbeschäftigten in Entgeltgruppe 5 und die Neueinstellung eines zusätzlichen Beschäftigten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 10 Stunden in Entgeltgruppe 3 ist der Stellenplan wie folgt zu ändern:
Entgeltgruppe 3 0,26
Entgeltgruppe 4 0,35
Entgeltgruppe 5 2,00
Entgeltgruppe 6 1,00
Für die Änderung des Stelleplans ist gem. Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO folgender Nachtragshaushalt notwendig:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Unterleinleiter für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 68 Abs.
1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterleinleiter
folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Unterleinleiter
Unterleinleiter, den
28.07.2023
Alwin Gebhardt
Erster Bürgermeister
Eine Anpassung der Haushaltsansätze für die Personalkosten des Jahre 2023 ist nicht notwendig, da die Mehrkosten durch die Personalminderausgaben in den Monaten Juli und August aufgrund des Ausscheidens der 2 Bauhofbeschäftigen gedeckt sind.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Unterleinleiter samt Anlage „Stellenplan“ zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0