Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 548/1 der Gemarkung Unterleinleiter das bestehende Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umzubauen. Hierfür ist die Errichtung von zwei neuen Gauben sowie die Errichtung einer Dachterrasse vorgesehen.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück mit der Fl. Nr. 548/1 der Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die Errichtung der Gauben und der Dachterrasse nicht zu befürchten. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, sowie die Bauweise fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Durch die Schaffung einer zweiten Wohneinheit sind laut Satzung der Gemeinde Unterleinleiter über Stellplätze und Garagen drei Stellplätze herzustellen. Diese können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Für die geplante Maßnahme kommt ein Teil der Abstandsfläche auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 548 der Gemarkung Unterleinleiter zum Liegen. Der Eigentümer des Grundstückes hat der Abstandsflächenüberahme zugestimmt.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 548/1 der Gemarkung Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0