Sitzung: 27.07.2023 2023/GR/131
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 548/1 der Gemarkung Unterleinleiter das bestehende Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umzubauen. Hierfür ist die Errichtung von zwei neuen Gauben sowie die Errichtung einer Dachterrasse vorgesehen.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:
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Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) |
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☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
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☒ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
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☐ |
Örtliche
Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung |
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☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
Überprüfung der
Erschließung:
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gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück mit der Fl. Nr. 548/1 der
Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht innerhalb eines
Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den
Vorgaben des § 34 BauGB.
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch
die Errichtung der Gauben und der Dachterrasse nicht zu befürchten. Die Art und
das Maß der baulichen Nutzung, sowie die Bauweise fügen sich in die Eigenart
der näheren Umgebung ein.
Durch die Schaffung einer zweiten Wohneinheit
sind laut Satzung der Gemeinde Unterleinleiter über Stellplätze und Garagen
drei Stellplätze herzustellen. Diese können auf dem Grundstück nachgewiesen
werden.
Für die geplante Maßnahme kommt ein Teil der
Abstandsfläche auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 548 der Gemarkung
Unterleinleiter zum Liegen. Der Eigentümer des Grundstückes hat der
Abstandsflächenüberahme zugestimmt.
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Umbau eines
Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 548/1 der
Gemarkung Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36
BauGB.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0