Sitzung: 27.07.2023 2023/GR/131
In der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken – West vom 14.02.2023 wurde die Fortschreibung des Teilkapitels B V „Windenergie“ hinsichtlich der Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 „Lange Meile Nord“, 504 „Lange Meile Süd I“ und 504a „Lange Meile Süd II“ (siehe beigefügte Lagepläne) beschlossen. Daraufhin wurde das entsprechende Beteiligungsverfahren eingeleitet und die Gemeinde Unterleinleiter hierüber informiert. Bis zum 25.08.2023 besteht nun die Möglichkeit zur Änderung des Regionalplanes Stellung zu nehmen.
Hintergrund:
Der Bundestag hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. „Wind-an-Land-Gesetz“) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.02.2023 in Kraft getreten. Vor allem sieht es im Art. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenvorgaben für Bundesländer vor. Für Bayern ist im WindBG festgelegt, dass
- Bis Ende 2027 insgesamt 1,1% und
- Bis Ende 2032 insgesamt 1,8%
der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West besitzt seit 2014 insgesamt 33 Vorrang- und 1 Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese umfassen rund 0,7% der Regionsfläche.
Anlass der Regionalplanänderung:
Auszug aus dem Textteil des Änderungsverfahrens:
„Die Stadt Ebermannstadt und die
Marktgemeinde Eggolsheim haben mit Schreiben vom 20.12.2022 einen Antrag auf
Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, betreffend die Neuausweisung der
Vorranggebiete für Windkraftanlagen "Lange Meile Nord" und
"Lange Meile Süd", beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West
gestellt.
Die beantragte Fläche "Lange Meile Nord" liegt östlich von
Tiefenstürmig und Götzendorf, hat eine Fläche von 186 ha und befindet sich
komplett auf dem Gebiet der Marktgemeinde Eggolsheim. Laut Begründung zum
Antrag könnten auf der Fläche 4-5 Windenergieanlagen der neuesten Bauart mit
einer Gesamthöhe von 250 m errichtet werden. Ein Großteil der Fläche liegt im
Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst". Im
südlichen Bereich der beantragten Fläche "Lange Meile Nord" läuft
aktuell eine Voranfrage beim Luftamt Nordbayern, welcher Abstand zur Platzrunde
des Flugplatzes Feuerstein eingehalten werden muss. Die beantragte Fläche
"Lange Meile Süd" liegt östlich von Kauernhofen und westlich der
Ortschaften Poxstall und Niedermirsberg, hat eine Fläche von 108 ha, von der
sich 48 ha auf dem Gebiet der Marktgemeinde Eggolsheim und 60 ha auf dem
Stadtgebiet von Ebermannstadt befinden. Laut Begründung zum Antrag könnten dort
ca. 4 Windenergieanlagen der neuesten Bauart mit einer Gesamthöhe von 250 m
errichtet werden.“
Die Marktgemeinde Eggolsheim, die Regierung von Oberfranken und die Stadt Ebermannstadt stimmten eine gemeinsame Vorgehensweise im Rahmen eines einzigen Regionalplanänderungsverfahrens ab.
Auszug aus dem
Textteil des Änderungsverfahrens:
„Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten
für Windenergie im Regionalplan haben sich mit Inkrafttreten des "Gesetzes
zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an
Land" vom 20. Juli 2022 (WaLG – Wind an Land-Gesetz) und dem Vierten
Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022
grundlegend geändert. Demnach müssen in allen Regionen in Bayern bis zum
31.12.2027 1,1 % und bis zum 31.12.2032 bayernweit insgesamt 1,8 % der
Gesamtfläche für Windenergie ausgewiesen werden (§ 3 Abs. 1
Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG). Bis zum Erreichen des 1,8 % -
Flächenbeitragswertes sind auch Landschaftsschutzgebiete für die Errichtung und
den Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen geöffnet
(§ 26 Abs. 3 BNatSchG).
Nach Ziel 6.2.2 des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind
demnach in jedem
Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten
Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem
Umfang festzulegen.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West hat deshalb am
17.11.2022 sowohl eine Gesamtfortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2
Windenergie, als auch einen neuen Kriterienkatalog als Grundlage für die
Ausweisung von VRG für Windenergieanlagen beschlossen:“ Wesentlich für die hier
vorliegenden Anträge der Stadt Ebermannstadt und der Marktgemeinde Eggolsheim
ist insbesondere die teilweise Lage der beantragten Flächen im
Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst".
„Die zum 1. Februar 2023 in Kraft getretene Ergänzung von § 26
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) um Absatz 3 ermöglicht die Errichtung und
den Betrieb von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG), wenn
sich der Standort in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nr.1 WindBG befindet.
Eine Änderung der LSG-Verordnung ist nicht mehr erforderlich. Im neu
beschlossenen Kriterienkatalog für die Regionalplanfortschreibung werden
Landschaftsschutzgebiete deshalb nunmehr als "weiche" Kriterien
eingestuft. Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West hat den Antrag der
Stadt Ebermannstadt und der Marktgemeinde Eggolsheim in seiner Sitzung am
14.02.2023 behandelt und den Beschluss gefasst, eine Strategische Umweltprüfung
(SUP) durchzuführen und einen Umweltbericht gem. Art. 15 BayLplG zu erstellen
sowie ein Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels B V 2.5.2
Windenergie einzuleiten.
Mit der Durchführung einer vorgezogenen Teilfortschreibung soll einem
erwünschten
schnelleren Ausbau der Windenergie in der Region Rechnung getragen
werden.“
Wie zuvor angeführt werden im Zuge des Planungsverfahrens auf Grundlage eines Kriterienkatalogs, zu beachtende Belange für Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, Landschaft und Tourismus etc. sowie umweltbezogene und artenschutzrechliche Belange erfasst und die Auswirkungen des Vorhabens auf diese Belange bewertet.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Es wird sich im Gremium darauf verständigt, auch den „Uhu“ als ansässiges Tier in den Beschlusstext mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Teilkapitels B V „Windenergie“ hinsichtlich der Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 „Lange Meile Nord“, 504 „Lange Meile Süd I“ und 504a „Lange Meile Süd II“ zur Kenntnis und nimmt wie folgt Stellung.
Belange der Gemeinde Unterleinleiter:
Bei einer Ausweisung von mehreren Windkraftanlagen im Vorranggebiet 503 „Lange Meile Nord“, mit einer Höhe von 250 Metern, bestehen von Seiten der Gemeinde Unterleinleiter Bedenken, dass das bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG), im Bereich östlich der Gemeindegrenze bis an die Siedlungsgrenzen des Ortsteils Dürrbrunn, zukünftig noch gerechtfertigt ist. Es wird befürchtet, dass der Windpark negative Auswirkungen auf das LSG haben wird und die Funktion eines Landschaftsschutzgebietes nicht mehr erfüllt werden kann.
Dem Gemeinderat liegen Informationen vor, dass im Bereich des Vorranggebietes 503 „Lange Meile Nord“ Schwarzstörche sowie Uhus ansässig sind. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob tatsächlich der Schwarzstorch, Uhus und andere geschützte Vogelarten im Planungsgebiet bzw. im Einflussbereich des geplanten Windparks vorkommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die zuvor angeführten Belange der Gemeinde Unterleinleiter in das Beteiligungsverfahren einzubringen. Über die entsprechende Abwägung des Regionalen Planungsverbandes ist der Gemeinderat zu informieren.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0