Ausgangslage:

In der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken – West vom 14.02.2023 wurde die Fortschreibung des Teilkapitels B V „Windenergie“ hinsichtlich der Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 „Lange Meile Nord“, 504 „Lange Meile Süd I“ und 504a „Lange Meile Süd II“ (siehe beigefügte Lagepläne) beschlossen. Daraufhin wurde das entsprechende Beteiligungsverfahren eingeleitet und die Gemeinde Unterleinleiter hierüber informiert. Bis zum 25.08.2023 besteht nun die Möglichkeit zur Änderung des Regionalplanes Stellung zu nehmen.

 

Hintergrund:

Der Bundestag hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. „Wind-an-Land-Gesetz“) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.02.2023 in Kraft getreten. Vor allem sieht es im Art. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenvorgaben für Bundesländer vor. Für Bayern ist im WindBG festgelegt, dass

-      Bis Ende 2027 insgesamt 1,1% und

-      Bis Ende 2032 insgesamt 1,8%

der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen.

 

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West besitzt seit 2014 insgesamt 33 Vorrang- und 1 Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese umfassen rund 0,7% der Regionsfläche.

 

Anlass der Regionalplanänderung:

Auszug aus dem Textteil des Änderungsverfahrens:

Die Stadt Ebermannstadt und die Marktgemeinde Eggolsheim haben mit Schreiben vom 20.12.2022 einen Antrag auf Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen "Lange Meile Nord" und "Lange Meile Süd", beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West gestellt.

Die beantragte Fläche "Lange Meile Nord" liegt östlich von Tiefenstürmig und Götzendorf, hat eine Fläche von 186 ha und befindet sich komplett auf dem Gebiet der Marktgemeinde Eggolsheim. Laut Begründung zum Antrag könnten auf der Fläche 4-5 Windenergieanlagen der neuesten Bauart mit einer Gesamthöhe von 250 m errichtet werden. Ein Großteil der Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst". Im südlichen Bereich der beantragten Fläche "Lange Meile Nord" läuft aktuell eine Voranfrage beim Luftamt Nordbayern, welcher Abstand zur Platzrunde des Flugplatzes Feuerstein eingehalten werden muss. Die beantragte Fläche "Lange Meile Süd" liegt östlich von Kauernhofen und westlich der Ortschaften Poxstall und Niedermirsberg, hat eine Fläche von 108 ha, von der sich 48 ha auf dem Gebiet der Marktgemeinde Eggolsheim und 60 ha auf dem Stadtgebiet von Ebermannstadt befinden. Laut Begründung zum Antrag könnten dort ca. 4 Windenergieanlagen der neuesten Bauart mit einer Gesamthöhe von 250 m errichtet werden.“

 

Die Marktgemeinde Eggolsheim, die Regierung von Oberfranken und die Stadt Ebermannstadt stimmten eine gemeinsame Vorgehensweise im Rahmen eines einzigen Regionalplanänderungsverfahrens ab.

 

Auszug aus dem Textteil des Änderungsverfahrens:

„Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Regionalplan haben sich mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land" vom 20. Juli 2022 (WaLG – Wind an Land-Gesetz) und dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 grundlegend geändert. Demnach müssen in allen Regionen in Bayern bis zum 31.12.2027 1,1 % und bis zum 31.12.2032 bayernweit insgesamt 1,8 % der Gesamtfläche für Windenergie ausgewiesen werden (§ 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG). Bis zum Erreichen des 1,8 % - Flächenbeitragswertes sind auch Landschaftsschutzgebiete für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen geöffnet (§ 26 Abs. 3 BNatSchG).

Nach Ziel 6.2.2 des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind demnach in jedem

Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen.

 

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West hat deshalb am 17.11.2022 sowohl eine Gesamtfortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 Windenergie, als auch einen neuen Kriterienkatalog als Grundlage für die Ausweisung von VRG für Windenergieanlagen beschlossen:“ Wesentlich für die hier vorliegenden Anträge der Stadt Ebermannstadt und der Marktgemeinde Eggolsheim ist insbesondere die teilweise Lage der beantragten Flächen im Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst".

 

„Die zum 1. Februar 2023 in Kraft getretene Ergänzung von § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) um Absatz 3 ermöglicht die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG), wenn sich der Standort in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nr.1 WindBG befindet. Eine Änderung der LSG-Verordnung ist nicht mehr erforderlich. Im neu beschlossenen Kriterienkatalog für die Regionalplanfortschreibung werden Landschaftsschutzgebiete deshalb nunmehr als "weiche" Kriterien eingestuft. Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West hat den Antrag der Stadt Ebermannstadt und der Marktgemeinde Eggolsheim in seiner Sitzung am 14.02.2023 behandelt und den Beschluss gefasst, eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und einen Umweltbericht gem. Art. 15 BayLplG zu erstellen sowie ein Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels B V 2.5.2 Windenergie einzuleiten.

Mit der Durchführung einer vorgezogenen Teilfortschreibung soll einem erwünschten

schnelleren Ausbau der Windenergie in der Region Rechnung getragen werden.“

 

Wie zuvor angeführt werden im Zuge des Planungsverfahrens auf Grundlage eines Kriterienkatalogs, zu beachtende Belange für Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, Landschaft und Tourismus etc. sowie umweltbezogene und artenschutzrechliche Belange erfasst und die Auswirkungen des Vorhabens auf diese Belange bewertet.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Es wird sich im Gremium darauf verständigt, auch den „Uhu“ als ansässiges Tier in den Beschlusstext mit aufzunehmen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Teilkapitels B V „Windenergie“ hinsichtlich der Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 „Lange Meile Nord“, 504 „Lange Meile Süd I“ und 504a „Lange Meile Süd II“ zur Kenntnis und nimmt wie folgt Stellung.

 

Belange der Gemeinde Unterleinleiter:

Bei einer Ausweisung von mehreren Windkraftanlagen im Vorranggebiet 503 „Lange Meile Nord“, mit einer Höhe von 250 Metern, bestehen von Seiten der Gemeinde Unterleinleiter Bedenken, dass das bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG), im Bereich östlich der Gemeindegrenze bis an die Siedlungsgrenzen des Ortsteils Dürrbrunn, zukünftig noch gerechtfertigt ist. Es wird befürchtet, dass der Windpark negative Auswirkungen auf das LSG haben wird und die Funktion eines Landschaftsschutzgebietes nicht mehr erfüllt werden kann.

 

Dem Gemeinderat liegen Informationen vor, dass im Bereich des Vorranggebietes 503 „Lange Meile Nord“ Schwarzstörche sowie Uhus ansässig sind. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob tatsächlich der Schwarzstorch, Uhus und andere geschützte Vogelarten im Planungsgebiet bzw. im Einflussbereich des geplanten Windparks vorkommen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt die zuvor angeführten Belange der Gemeinde Unterleinleiter in das Beteiligungsverfahren einzubringen. Über die entsprechende Abwägung des Regionalen Planungsverbandes ist der Gemeinderat zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0