Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Sport- und Freizeitanlagen“ beschlossen.

 

„Anlass der Bebauungsplan-Änderung ist in erster Linie eine beabsichtigte Wohnbebauung am Nordrand des Geltungsbereiches, welche die Flucht der ersten Bauzeile an der Ortsstraße "Am Sportfeld" seitens des bestehenden Plangebietes "Süd V" in etwa aufnimmt und in Richtung Osten verlängert. Das so entstehende neue Allgemeine Wohngebiet nimmt ca. 60 % der Änderungsfläche ein. Den Lückenschluss zum bestehenden Plangebiet bildet eine private Grundstücksfläche am Nordwestrand des Geltungsbereiches, die als tatsächlich so genutzte "Private Grünfläche" unverändert belassen werden soll. Gleichzeitig wird der rechtskräftige Bebauungsplan, der an dieser Stelle zum Teil noch Parkplatzflächen ausweist, berichtigt.“

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2023 wurde folgendes beschlossen:

„Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Sport- und Freizeitanlagen“ des Marktes Eggolsheim mit Stand vom 28.03.2023 stehen keine Bedenken entgegen.“

 

Im Zuge des durchgeführten Beteiligungsverfahrens musste der Plan in folgenden Punkten angepasst werden.

 

-        Korrektur zum BauNVO-§ 1 Abs. 4 bzw. Abs. 6 in den Verbindlichen Festsetzungen und in der Begründung

-        Ergänzung zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone in Plan inkl. Verbindlichen Festsetzungen und in der Begründung

-        Änderung der geplanten Baukörper hinsichtlich der Einhaltung eines geforderten Mindestabstandes von 7,50 m zum Fahrbahnrand; Anpassung der Stellplätze im WA

-        Überarbeitung von Pkt. A 3 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich Abweichung von der offenen Bauweise, Baulinie, Baugrenze und Abstandsflächen; Erläuterung in der Begründung hierzu

-        Reduzierung der Anzahl der Geschosse im westlichen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets; Anpassung der Planunterlagen und Verbindlichen Festsetzungen mit Begründung inkl. Neuberechnung GRZ/GFZ und Ergänzung einer Nutzungsabtrennung

-        Bemaßung der Zufahrt zu den Stellplatzanlagen und der Durchfahrtsbreiten

-        Aufnahme einer Festsetzung zum zeitlichen Ablauf bei der Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen

-        Konkretisierung der Lärmarten bzgl. der WA-internen Parkplatzemissionen inkl. Anpassung der schalltechnischen Untersuchung und der Begründung

-        Aufnahme eines 20kV-Erdkabels inkl. Schutzstreifen in die Planunterlagen inkl. Verbindlichen Festsetzungen

-        Festsetzung einer zusätzlichen Schallschutzwand am Südosteck des künftigen Gebäudes 4

-        Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung zum Sportanlagenlärm für den Betrachtungsfall "Sonntag"

-        Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung zum Verkehrslärm hinsichtlich des zu erwartenden Zusatzverkehrs auf der Kr FO 5

-        Ergänzung der Begründung hinsichtlich des Verweises auf die Gestaltungssatzung

-        Anpassung der Begründung hinsichtlich der Erfordernis nach bezahlbarem Wohnraum im Mietsegment

-        Aktualisierung der der schalltechnischen Untersuchung zum Verkehrslärm bezogen auf neue Zählwerte

 

Dies wiederum bedarf einer erneuten Beteiligung. In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.06.2023 wurde die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen und in diesem Zuge die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass auch durch den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans die Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Sport- und Freizeitanlagen“ des Marktes Eggolsheim mit Stand vom 22.06.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0