Sachverhalt:

Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan des Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2024 aufgestellt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.162.400,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.902.000,00 €

ab.


Gegenüber dem Haushaltsplan 2023 ergeben sich folgende Änderungen:

 

1.    Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule

Die Gesamtschülerzahl sinkt von bisher 579 auf 566 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 01.10.2023). Dem Schulverband sind 537 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr: 552) zuzurechnen.

Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:

Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2022:         368
Schülerzahl 1.10.2023:         360
Minderung:                            8

Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2022:         64
Schülerzahl 1.10.2023:         70
Mehrung:                                6

Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2022:         48
Schülerzahl 1.10.2023:          43
Minderung:                             5

Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2022:         40
Schülerzahl 1.10.2023:         32
Minderung:                             8

Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2022:         14
Schülerzahl 1.10.2023:         15
Mehrung                                1

Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2022:         18
Schülerzahl 1.10.2023:         17
Minderung:                             1

Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2022:                  552
Stand 1.10.2023:                  537
Minderung:                            15

Schulverbund Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2022:         17
Schülerzahl 1.10.2028:         16
Minderung:                             1

Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2022:           10
Schülerzahl 1.10.2023:           13
Mehrung:                                 3

Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt 482 Schülerinnen und Schüler (Stand 16.10.2023). Davon sind 155 Schülerinnen und Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Musikschülerinnen und Schüler um 15 gesunken. Der Anteil an Auswärtigen beträgt ca. 30 %. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

2.    Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt.

 

a)     Allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)

b)     Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)

c)     Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).

 

Die einzelnen Verwaltungsumlagen entwickeln sich wie folgt:

a)     Allgemeine Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich um 46.100,00 € von bisher 1.868.200,00 € auf 1.918.600,00 €.

Die Erhöhung der Verwaltungsumlage im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich u. a. durch die Anpassung der Kosten für Personal, Unterhalt und Energieverbauch.

Aufgrund der erhöhten Verwaltungsumlage und der verminderten Anzahl der umlagefähigen Schülerinnen und Schüler erhöht sich die Umlage pro Person um 188,39 € von bisher 3.384,42 € auf 3.572,81 €.

b)     Verwaltungsumlage Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung sinkt von bisher
243.900,00 € auf 227.400,00 €.

Der Grund für die Minderung der Umlage sind die erhöhten Zuwendungen, die der Freistaat Bayern für die Mittagsbetreuung gewährt.

Der Betrag von 227.400,00 € wird auf die Stadt Ebermannstadt entsprechend der Anzahl der betreuten Schülerinnen und Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Person beträgt 2.145,28 €.

Es werden im Schuljahr 2023/2024 108 Schülerinnen und Schüler in 9 Gruppen betreut (Vorjahr: 109 Kinder in 9 Gruppen), wobei 106 Kinder aus dem Stadtgebiet Ebermannstadt kommen.

 

Hinweis:

Zum Schuljahr 2021/2022 wurde eine Gebührenanpassung vorgenommen.

c)     Umlage für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung erhöht sich von bisher 67.800,00 € auf 82.800,00 €.

Die Erhöhung der Umlage beruht u.a. auf gestiegenen Personalkosten. Der Betrag von 82.800,00 € wird auf die Gemeinden nach Anzahl der betreuten Schülerinnen und Schüler umgelegt. Die Umlage pro Person beträgt somit 2.070,00 € (Vorjahr: 1.576,75 €). Im Schuljahr 2023/2024 werden 40 Schülerinnen und Schüler aus den Mitgliedsgemeinden und 1 Gastkind betreut (Vorjahr 43 Schülerinnen und Schüler + 2 Gastkinder).

3.     Investitionsumlage
Erstmalig seit 2017 wird im Jahr 2024 eine Investitionsumlage in Höhe von 150.000,00 € erhoben. Dies ist notwendig, um u.a. die Kosten für die Umnutzung der ehem. Turnhalle und die Umrüstung der ausstehenden Innenbeleuchtung auf LED-Technik zu finanzieren. Die vorhandenen Mittel aus der allgemeinen Rücklage sind nicht ausreichend.

 

Auch für die Jahre 2025 – 2027 ist eine Investitionsumlage eingeplant. Für das Jahr 2025 beträgt diese 279.000,00 €, um die restliche LED-Umrüstung und den Soll-Fehlbetrag des Jahres 2023 aufgrund des Verzichts der Kreditaufnahme zu finanzieren.

Die Investitionsumlage beträgt pro Person 279,33 €.

Die Finanzierung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 543.500,00 € gewährleistet.

4.     Schuldenstand und Kreditaufnahme

 

a)     Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2023: 5.095.718,26 €

b)     Kreditaufnahme
Im Haushaltjahr 2024 ist keine Darlehensaufnahme eingeplant. Im Haushaltsjahr 2022 wurde eine Darlehensaufnahme von 400.000,00 € genehmigt. Dieses Darlehen ist als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2023 übertragen worden und kann nicht mehr übertragen werden. Aufgrund von geringeren investiven Ausgaben und der Auflösung von Sicherheitseinbehalten in Höhe von 62.576,79 €, die seit Einführung von OK.FIS im Jahr 2011 unverändert auf ein Verwahrkonto des Schulverbandes verbucht sind, ist die benötigte Darlehenssumme auf ca. 200.000,00 € gesunken.

 

Unter Berücksichtigung des aktuellen Zinssatzes von ca. 4 % und der benötigten Mittel in Höhe von 200.000 Euro empfiehlt die Kämmerei aus wirtschaftlicher Sicht kein Darlehen aufzunehmen. Der Verzicht auf die Kreditaufnahme führt zu einem Soll-Fehlbetrag im Jahr 2023, der 2025 über eine Investitionsumlage ausgeglichen wird.

Im August 2024 endet die Zinsbindung eines Darlehens mit einem Resttilgungswert von 1.615.500,00 €.

 

Der Zinssatz für ein neu abzuschließendes Darlehen beträgt derzeit ca. 3,6 %. Die Kämmerei schlägt vor, die Tilgungszeit für das neue Darlehen von bisher geplant 10 Jahre auf 5 Jahre zu verkürzen. Dadurch ergibt sich eine Zinseinsparung von ca. 142.000,00 €.

Mit dieser Lösung ergäbe sich für den Haushalt des Schulverbandes bis einschließlich 2029 eine Belastung durch Tilgung in Höhe von 320.000,00 €, statt wie geplant (bei 10 Jahren Laufzeit) eine Belastung in Höhe von 160.000,00 €.

 

c)     Rücklage
Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2023 ca. 126.000,00 €.

Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Entnahme in Höhe von 107.500,00 € veranschlagt.

5.    Musikschule Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 2951

Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schülerinnen und Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten Kosten werden von einem Dritten übernommen.

 

Zum Schuljahr 2018/2019 wurden die Gebühren um 7% und zum Schuljahr 2022/2023 um 5% angepasst.

 

Aufgrund der tarifbedingten Mehrkosten im Bereich des Personals vermehren sich die Gesamtkosten für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 25.400,00 € auf 611.200,00 € (Vorjahr 585.800,00 €). Das geplante Defizit der Musikschule beträgt 208.200,00 €.

 

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist der Einsatz einer Verwaltungssoftware speziell für Musikschulen vorgesehen. Dies führt u.a. zu Erleichterungen bei der Erstellung der Rechnungen und des jährlichen Berichtsbogens.

6.    Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 5700
In den letzten Jahren wurden umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.  Dies umfasst u.a. die Neuverfugung der Fußbodenfliesen im Dusch- und Umkleidebereich, der Erneuerung der Chloranlage einschl. Dosieranlage sowie der Entwässerungspumpen, den Austausch der Heizkörper, die Erneuerung der Wechselrichter für die Pumpen und das Anbringen einer Sichtschutzfolie an den Fenstern.

 

Im Haushalt 2024 wurden die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt.

Seit 01.01.2022 beträgt die Hallenbadgebühr für die Gastschulen pro Schulstunde 70,00 €.

7.    Maßnahmen im Vermögenshaushalt

 

zurückliegende Investitionen:

Die Maßnahmen Ertüchtigung Schallschutz einschl. Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in den Klassezimmern, der Einbau der Kälteanlagen sowie der raumlufttechnischen Anlagen werden im Jahr 2023 abgerechnet und die entsprechenden Verwendungsnachweise eingereicht.

Im Vermögenshaushalt 2024 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:


·         Erwerb neues Mähwerk für Kleintraktor – 8.000,00 €

·         Umrüstung Innenbeleuchtung auf LED-Technik für bislang nicht berücksichtigte Räume einschl. Hallenbad – Mittelabfluss 2024/2025 – für 2024 154.000,00 €

·         Schulhausbeschilderung – 10.000,00 €

·         Planung Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule – 5.000,00 € (Ausführung als Mietobjekt geplant) in Abhängigkeit von den Entwicklungen im Bereich der Ganztagsbetreuung, ggf. Bestandteil der Beauftragung Architekt Hilpert

·         Erwerb iPad-Satz für Grundschulklasse – 25.000,00 €

·         Umrüstung EDV-Raum (im Rahmen DigitalPakt) – 25.000,00 €

·         Umnutzung ehem. Turnhalle in Mehrzweckraum – 480.000,00 €

·         Bodentrampolin für Mittagsbetreuung – 5.000,00

 

Umrüstung Innenbeleuchtung auf LED-Technik für bislang nicht berücksichtigte

Räume einschl. Hallenbad

Nach der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in den Klassenzimmern und im Schülerzentrum wird auch die Umrüstung der verbliebenen Innenbeleuchtung auf LED-Technik notwendig, da keine Ersatzteile für die vorhandenen Leuchtmittel zu erwerben sind.

 

Die Umrüstung ist auch aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Ingenieurbüro Hölzlein für die Planungsleistung zu beauftragen.

Erneuerbare Energien – Einsatz von Photovoltaik

 

Aufgrund der Tatsache, dass in 34 Räumen RLT-Anlagen und in 8 Klassenräumen Kälteanlagen eingebaut werden, wird in Zukunft der Stromverbrauch ansteigen. Die Installation einer PV-Anlage ist daher eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Stromverbrauchskosten. Zur Durchführung einer Standortprüfung der Dachflächen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung.

 

Ganztagsbetreuung an der Grundschule

 

Ab dem 1. August 2026 sind Kommunen verpflichtet, rechtzeitig und bedarfsgerecht Plätze in einer Tageseinrichtungen bereitzustellen – nicht nur für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sondern darüber hinaus auch für Grundschüler bis zum Eintritt in die 5. Klasse. Sie tragen die Planungs- und davon abgeleitet auch die Finanzierungsverantwortung für die erforderlichen Betreuungsangebote. Für die Umsetzung wird ein Konzept mit Festlegungen zur Pädagogik, zur Organisationsform, zum Platz-, Personal-, Raum- und Ausstattungsbedarf, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung ausgearbeitet.

 

Der Ausbau soll stufenweise bis einschließlich 31.12.2027 und unter maximaler Ausnutzung der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen.

 

Für die Konzepterstellung sind noch Mittel aus Haushaltsausgabereste von 20.000,00 € vorhanden.

 

8.    Personal

Die Tarifanpassung im öffentlichen Dienst führen für Haushaltsjahr 2024 zu deutlichen Personalkostensteigerungen. Im Finanzplanzeitraum 2025 – 2027 wurde eine jährliche Steigerung von 3% eingeplant.

Die Anzahl der Stellen in den Stellenplänen „Reinigungskräfte und Hausmeister“, „Verwaltung“ und „Musikschule“ sind unverändert.

 

Die Anzahl der Stellen im Stellenplan „Schülerzentrum (Mittagsbetreuung und offenen Ganztagsschule)“ hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,56 Stellen erhöht.

 

Die jeweiligen Stellenpläne 2024 der Beschäftigungsstellen Musikschule, Mittagsbetreuung und Ganztagsschule bilden den aktuellen Personalbedarf des Schuljahres 2023/2024 ab. Für den Zeitraum ab September 2024 (Schuljahr 2024/2025) kann der tatsächliche Bedarf noch nicht abgesehen werden. Daher wird jeweils eine zusätzliche Stelle für möglichen weiteren Bedarf eingeplant.  

 

Das Personal des Schulverbandes Ebermannstadt übernimmt keine haushaltsfremden Arbeiten.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Kämmerer stellt die Haushaltsplanung anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift. 

 

Ein Verbandsrat möchte wissen, ob der zusätzliche Strombedarf für die neu eingebauten Kälteanlagen bekannt ist bzw. die Mehrkosten in der Planung berücksichtigt sind.

 

Antwort Kämmerer: Da mit der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED auch erhebliche Einsparpotentiale vorhanden sind, enthalten die Planzahlen lediglich die zu erwartende allgemeine Kostensteigerung für Strom. 

 

Ein weiterer Verbandsrat möchte wissen, ob bei der Gebührenkalkulation für die Musikschule auch Energiekosten eingeflossen sind.

 

Antwort Kämmerer: Gebührenerhöhungen in der Vergangenheit berücksichtigen lediglich die Personalkosten.  

Beschluss:

1.    Die Schulverbandsversammlung beschließt die auf Grund des Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027.

2.    Die Schulverbandsversammlung beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

3.    Der kalk. Zinssatz für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 1,75 %.

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umschuldung eines Darlehens mit einem Resttilgungswert von 1.615.500,00 € vorzunehmen. Dabei beträgt die Zinsbindung mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens 5 Jahre. Der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist die Schulverbandsversammlung in Kenntnis zu setzen.

5.    Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Planungsleistung der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik für die restlichen Räume einschl. Hallenbad, das Ingenieurbüro Hölzlein zu beauftragen.

 

6.    Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung ggf. die Benutzungsgebühren für das Hallenbad zum 01.01.2024 anzupassen.


Abstimmungsergebnis: 8 : 0