Sitzung: 08.11.2023 2023/SVV/043
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss für die Legung der Jahresrechnung. Entlastet wird die Vorsitzende des Schulverbandes durch die Schulverbandsversammlung.
Durch die Entlastung werden die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Rechnungsjahres gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung der Verwaltung beruhen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes hat die Jahresrechnung des Schulverbandes Ebermannstadt geprüft und durch Beschluss festgestellt. Es liegen keine Gründe vor, die Entlastung zu verweigern.
Sachverhalt im Sitzungsverlauf:
Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, Herr Steffen Lipfert stellt folgenden Entlastungsantrag:
„Die von der Verwaltung gelegte Jahresrechnung des Schulverbandes
Ebermannstadt für das Jahr 2022 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in
der Sitzung vom 20.10.2023 geprüft. Es bestehen keine Beanstandungen. Es wird
daher der Antrag gestellt, die Erste Vorsitzende Christiane Meyer, als Leiterin
der Verwaltung für den Schulverband Ebermannstadt zu entlasten.“
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Vorsitzende
Christiane Meyer gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 1 KommZG für das
Haushaltsjahr 2022 aufgrund der festgestellten Jahresrechnung 2022 des
Schulverbandes Ebermannstadt zu entlasten.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0