Sachverhalt:

Zur Finanzierung des Grunderwerbes der Stadt Ebermannstadt für das Baugebiet „Debert II“ wurde ein Darlehen in Höhe von 850.000,00 € mit Zinsbindung bis zum 30.12.2023 aufgenommen. Der Resttilgungswert zum 30.12.2023 beträgt 680.000,00 €. Die komplette Tilgung des Darlehens ist im Haushaltplan 2023 der Stadt Ebermannstadt veranschlagt.

 

Für die Finanzierung war der Verkaufserlös der Baugrundstücke eingeplant. Aufgrund eines Widerspruchs im Rahmen des Umlegungsverfahrens hat sich der Verkaufsstart verzögert. Der Verkauf der städtischen Grundstücke erfolgt im Jahr 2024. Die geplante Finanzierung der Darlehensrückzahlung zum 30.12.2023 ist daher nicht gewährleistet.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Damit das Darlehen fristgerecht zum 30.12.2023 getilgt werden kann, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Finanzierung des Resttilgungswertes von 680.000,00 € mit einem inneren Darlehen aus der Sonderrücklage „Abwasseranlage“ zu decken. Nach Eingang der Einnahmen durch den Grundstücksverkauf im Jahr 2024 wird das innere Darlehen zurückgezahlt. Die Verzinsung erfolgt analog des Zinssatzes für die kalkulatorischen Kosten mit 1,75 %.

 

Das Guthaben der Sonderrücklage „Abwasseranlage“ beträgt aktuell 992.929,67 €. Aufgrund des Mittelabflusses für den Bau der Klärschlammentwässerungsanlage ist für 2023 keine Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasseranlage“ vorgesehen. Es stehen daher ausreichend Mittel für das innere Darlehen zur Finanzierung der Darlehensrückzahlung zur Verfügung.

 

Die Inanspruchnahme eines inneren Darlehens ist nicht genehmigungspflichtig.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Der Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein.

 

Ein Ausschussmitglied möchte wissen, was passiert, wenn 2024 keine Grundstücke verkauft werden.

 

Antwort Kämmerer: Um den Erlös in Höhe des inneren Darlehens zu erzielen, muss nur ca. ein Drittel der Grundstücke verkauft werden. Im ungünstigst anzunehmenden Fall entsteht ein Soll-Fehlbetrag.

 

Ergänzung Geschäftsstellenleiter: Es kann aufgrund des anstehenden Bewerbungsverfahrens (Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Dezember) davon ausgegangen werden, dass die Grundstücke 2024 oder zumindest ein Teil verkauft werden kann.

 

Beschluss:

1.       Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, die Mittel für die Tilgung des Darlehens in Höhe von 680.000,00 € aus einem inneren Darlehen bereitzustellen.

2.        Die Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasseranlage“ wird mit 1,75 % verzinst.

3.       Die Rückzahlung des inneren Darlehens ist im Haushaltplan 2024 mit 680.000,00 € zu veranschlagen.


Abstimmungsergebnis: 7 : 1