Sachverhalt:

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2021 des Schulverbandes Ebermannstadt wurde festgestellt, dass der Verwaltungskostenbeitrag, den der Schulverband Ebermannstadt an die Stadt Ebermannstadt zu leisten hat, aufgrund einer bestehenden Vereinbarung erfolgt.

 

Diese regelt, dass für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages die Planwerte des laufenden Haushaltsjahres der Stadt Ebermannstadt herangezogen werden (Verwaltungskostenbeitrag 2021 – Berechnungsgrundlage: Planwerte der Stadt Ebermannstadt aus 2021). Damit der Schulverband Ebermannstadt künftig nur die tatsächlich anfallenden Kosten zu tragen hat, wurde in der Schulverbandsversammlung vom 05.12.2022 folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Die Schulverbandsversammlung beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2023 den Verwaltungskostenbeitrag der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt und der Stadt Ebermannstadt auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres zu berechnen.
  2. Die Schulverbandsversammlung stellt daher den Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, die bestehende Vereinbarung entsprechend anzupassen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag des Schulverbandes Ebermannstadt zuzustimmen und ab dem Haushaltsjahr 2023 den Verwaltungskostenbeitrag auf Grundlage des Rechenergebnisses des Vorjahres zu berechnen.

 

Das Berechnungsblatt gem. Zweckvereinbarung vom 05.04.1982/14.04.1982 zuletzt geändert lt. Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 23.09.1987 nach Vorlage eines Abrechnungsentwurfes der Stadt Ebermannstadt vom 18.02.1986 wird gem. der Anlage geändert.

 

Zum Vergleich ist der Verwaltungskostenbeitrag nach dem bisherigen Berechnungsmodell ebenfalls als Anlage angefügt.

 

Beim Verwaltungskostenbeitrag 2023 führt die Berechnung auf Grundlage der Jahresrechnung 2022 (neues Berechnungsmodell) zu einer Kostenmehrung um 18,70 €.

 

Verwaltungskostenbeitrag 2023 – neues Berechnungsmodell                      348,61 €

Verwaltungskostenbeitrag 2023 – bisheriges Berechnungsmodell                              329,91 €

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, beim Berechnungsblatt für den Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Ebermannstadt die Berechnungsgrundlage von bisher „Haushaltsplan des laufenden Jahres“ auf neu „Rechenergebnis des Vorjahres“ zu ändern. Die neue Regelung wird ab Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages 2023 angewandt.


Abstimmungsergebnis: 8 : 0