Sitzung: 30.11.2023 2023/GR/134
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr.
521/5 der Gemarkung Unterleinleiter das bestehende Wohnhaus zu sanieren,
umzubauen und den Dachstuhl zu erneuern.
Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit:
☒ |
Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) „Vierleite“ |
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☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
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☐ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
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☐ |
Örtliche
Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung |
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☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
Überprüfung der Erschließung:
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gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Das geplante Bauvorhaben steht folgenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:
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Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
1. |
Bauweise |
E+U |
E+U+D |
2. |
Kniestock |
kein
Kniestock |
Kniestock
mit 75 cm Höhe |
3. |
Dachgauben |
Keine
Dachaufbauten |
Dachgauben |
Begründung des Bauherrn:
„Die
bestehende Wohnfläche soll durch eine Erneuerung des Dachstuhls und den Einbau
eines
Kniestockes im Dachgeschoss vergrößert werden. Durch die Errichtung von
Dachgauben
soll eine bessere Belichtung und Nutzung der Räume im Dachgeschoss
erreicht
werden. Die erforderlichen Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Vierleite“. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet
fest.
Durch die Errichtung des Kniestocks und der Erneuerung des
Dachstuhles erhöht sich das Gebäude um 1,17 m. Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen
Flurstück zum Liegen. Die oben
aufgeführten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Diese wurden im Plangebiet
bereits mehrfach erteilt (vgl. Fl. Nrn. 520/3, 527, 364/1 und 355).
Die bestehende Garage wird zu einem Carport umgebaut. Die
notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende
stellt den Sachverhalt dar.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Wohnhaussanierung mit Umbau und
Dachstuhlerneuerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/5, Gem.
Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gem. § 31
Abs. 2 BauGB eine Befreiung hinsichtlich der Bauweise, des Kniestockes und der
Dachgauben erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0