Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/5 der Gemarkung Unterleinleiter das bestehende Wohnhaus zu sanieren, umzubauen und den Dachstuhl zu erneuern.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) „Vierleite

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Das geplante Bauvorhaben steht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:

 

 

 

Bebauungsplan

Bauvorhaben

1.

Bauweise

E+U

E+U+D

2.

Kniestock

kein Kniestock

Kniestock mit 75 cm Höhe

3.

Dachgauben

Keine Dachaufbauten

Dachgauben

Begründung des Bauherrn:

„Die bestehende Wohnfläche soll durch eine Erneuerung des Dachstuhls und den Einbau

eines Kniestockes im Dachgeschoss vergrößert werden. Durch die Errichtung von

Dachgauben soll eine bessere Belichtung und Nutzung der Räume im Dachgeschoss

erreicht werden. Die erforderlichen Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vierleite“. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.

 

Durch die Errichtung des Kniestocks und der Erneuerung des Dachstuhles erhöht sich das Gebäude um 1,17 m. Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Flurstück zum Liegen. Die oben aufgeführten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Diese wurden im Plangebiet bereits mehrfach erteilt (vgl. Fl. Nrn. 520/3, 527, 364/1 und 355).

 

Die bestehende Garage wird zu einem Carport umgebaut. Die notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Wohnhaussanierung mit Umbau und Dachstuhlerneuerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/5, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung hinsichtlich der Bauweise, des Kniestockes und der Dachgauben erteilt.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0