Sitzung: 30.11.2023 2023/GR/134
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1950 der Gemarkung Unterleinleiter ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:
☐ |
Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) |
|
☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
|
☒ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
|
☐ |
Örtliche
Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung |
|
☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
Überprüfung der Erschließung:
|
gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Stellungnahme der Verwaltung:
Das
Grundstück mit der Fl. Nr. 1950 Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht
innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des
Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Das Grundstück ist bereits mit
einer Scheune und einem Lagergebäude bebaut.
Ein
Teil der Abstandsfläche (4,87 m2) kommt auf dem Nachbargrundstück
mit der Fl. Nr. 1951 der Gemarkung Unterleinleiter zum Liegen. Der Eigentümer
des Grundstückes hat der Abstandsflächenüberahme zugestimmt.
Eine
Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die Errichtung des Einfamilienhauses
nicht zu befürchten. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise
und die Grundstücksfläche die bebaut werden soll, fügt sich in die Eigenart der
näheren Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden und
können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Gemeinderatsmitglied
Reinhold Geck zeigt eine persönliche Beteiligung an.
Prüfung der
persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck:
Die Verwaltung
hat die persönliche Beteiligung von Herrn Geck zu diesem Tages-ordnungspunkt
geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO ist Herr Geck von der Beratung und
Abstimmung auszuschließen. Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch den
Gemeinderat – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, Herrn Reinhold Geck von der Beratung und Abstimmung zum
Tagesordnungspunkt „Bauantrag, Fl. Nr. 1950, Gem. Unterleinleiter, Neubau eines
Einfamilienwohnhauses“ auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
9 : 0
Daraufhin stellt der Vorsitzende den
Sachverhalt dar.
Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1950, Gem. Unterleinleiter und
erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0