Ausgangslage:

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1950 der Gemarkung Unterleinleiter ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

Bebauungsplan in Aufstellung (§33 BauGB)

Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung

Außenbereich (§ 35 BauGB)

privilegiert     ja                   nein    

 

 

Überprüfung der Erschließung:

 

 

gesichert

nicht

gesichert

nicht erforderlich

Wegemäßige Erschließung

Abwasserbeseitigung

Wasserversorgung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück mit der Fl. Nr. 1950 Gem. Unterleinleiter befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Das Grundstück ist bereits mit einer Scheune und einem Lagergebäude bebaut.

 

Ein Teil der Abstandsfläche (4,87 m2) kommt auf dem Nachbargrundstück mit der Fl. Nr. 1951 der Gemarkung Unterleinleiter zum Liegen. Der Eigentümer des Grundstückes hat der Abstandsflächenüberahme zugestimmt.

 

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die Errichtung des Einfamilienhauses nicht zu befürchten. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche die bebaut werden soll, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden und können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck zeigt eine persönliche Beteiligung an.

 

Prüfung der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitglied Reinhold Geck:

 

Die Verwaltung hat die persönliche Beteiligung von Herrn Geck zu diesem Tages-ordnungspunkt geprüft. Nach Artikel 49 Abs. 1 GO ist Herr Geck von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Hierüber ist nach Art. 49 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat – ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten – Beschluss zu fassen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Reinhold Geck von der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt „Bauantrag, Fl. Nr. 1950, Gem. Unterleinleiter, Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Sachverhalt dar. 

 

Entsprechend dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1950, Gem. Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0