Gemeinderatsmitglied Ernst König ist mittlerweile anwesend.

 

Ausgangslage:

Bei der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Unterleinleiter betragen für den aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum 2022 – 2025 die jährlichen Grundgebühren (kleinster Zähler) 80,00 € und die Verbrauchsgebühren 2,88 €/m³.

 

Aufgrund nachfolgender Sachverhalte ist beim aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 der Wasserversorgung Unterleinleiter der Kostendeckungsausgleich gem. Art. 8 Abs. 2 KAG nicht mehr gewährleistet. Dies hat zur Folge, dass die Gebührenkalkulation 2022 – 2025 abzubrechen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2024 – 2027 neu zu berechnet ist.

1.       Digitalisierung des Versorgungsnetzes (Geoinformationssystem)

In der Gemeinderatssitzung von 27.07.2023 wurde beschlossen, ein Geoinformationssystem für die Wasserversorgung Unterleinleiter aufzubauen. Die geplanten Gesamtkosten für den Zeitraum 2024 – 2027 betragen ca. 30.400,00 €, der Durchschnittswert pro Jahr 7.600,00 €.

In der bestehenden Kalkulation 2022 – 2025 waren diese Kosten nicht eingeplant.

Zur Deckung dieser Mehrkosten bestehen 2 Optionen, zum einem über die Anpassung der jährliche Grundgebühr um 20,00 € oder über die Anpassung der Verbrauchsgebühren um 0,19 €/m³.

Berechnung Anpassung der Grundgebühr:

Jährliche Plankosten                                       7.600,00 €
Anzahl der Haushalte                                     350
Kalkulationswert                                                              21,71 €

Berechnung Anpassung der Verbrauchsgebühren:

Jährliche Plankosten                                       7.600,00 €
Wassermenge                                                   40.600 m³
Kalkulationswert                                                              0,19 €/m³

Empfehlung der Verwaltung:
Da es sich bei diesen Ausgaben um verbrauchsunabhängigen Fixkosten handelt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Finanzierung der Mehrkosten über die Anpassung der Grundgebühr von bisher 80,00 € auf neu 100,00 € zu gewährleisten.

2.       Jährlicher Gebührenabgleich der Planzahlung mit den tatsächlichen Werten einschl. Hochrechnung der Planungskosten 2024 - 2027

Im Rahmen des jährlichen Gebührenabgleichs der Planzahlen mit den tatsächlichen Werten für das Jahr 2022 entsteht bei der Wasserversorgung aufgrund von Mehrkosten u.a. beim Fremdwasserbezug, Energiebedarf und den Honoraren für die Globalberechnung und der Hochrechnung der Kostenplanwerte für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 eine Erhöhung der Wassergebühr
um 0,20 €/m³.

3.       Wasserlieferungsvertrag zwischen der Gemeinde Unterleinleiter und der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH

Aufgrund des bestehenden Wasserlieferungsvertrages mit den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH, hat die Gemeinde Unterleinleiter eine Grundgebühr gem. der aktuellen Kalkulation der Stadtwerke Ebermannstadt zu leisten. Der Wasserpreis dagegen wird jährlich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Mit dem Wegfall der Molkerei in Ebermannstadt haben die Stadtwerke Ebermannstadt zum 01.01.2024 eine neue Kalkulation des Wasserpreises vorgenommen. Dabei wird u.a. die jährliche Grundgebühr des Wasserzählers (Q3 = 100 m³/h; Zählergröße Wasserlieferungsvertrag) um 3.206,26 € angehoben. Umgerechnet auf die jährliche Wassermenge von ca. 40.600 m³ bedeutet dies ein Gebührenanteil von 0,08 €/m³. Dieser Wert ist ebenfalls beim Gebührenkalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu berücksichtigen.

4.       Änderung der Einteilung der Baugrößen bei den Wasserzählern – neuer Wert Dauerdurchfluss Q3 – alter Wert Nenndurchfluss QN

Bisherige Werte für den Nenndurchfluss (QN):

bis          2,5          m³/h
bis          6,0          m³/h
über      6,0          m³/h

Neue Werte für den Dauerdurchfluss (Q3):

bis            4 m³/h
bis          10 m³/h
über      10 m³/h

Die Grundgebühren werden auf Basis des kleinsten Zähler hochgerechnet. Beim Wert über 10 m³/h wird die Zählergröße 16 m³/h als Berechnungsgröße angewandt. Im Satzungstext zu § 9a wird die Bezeichnung Nenndurchfluss (QN) gestrichen.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte erhöht sich für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 die Grundgebühr (kleinster Zähler) um jährlich 20,00 € auf neu 100,00 € und die Verbrauchsgebühren der Wasserversorgungseinrichtung von bisher 2,88 €/m³ auf neu 3,16 €/m³.

 

Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gem. Satzungsentwurf der Verwaltung:

 

 

3. Änderungssatzung zur Neufassung

 der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) der Gemeinde Unterleinleiter

vom 10.07.2013

 

Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) folgende Änderungssatzung:

 

Art. 1

§ 9a (Grundgebühr) erhält folgenden Wortlaut:

(1)    Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2)  Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis            4 m³/h                100,00 €/Jahr

bis          10 m³/h                                250,00 €/Jahr

über      10 m³/h                                400,00 €/Jahr.

 

 

Art. 2

 

§ 10 (Verbrauchsgebühr) erhält folgenden Wortlaut:

 (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,16 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn

1.       ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,

2.       der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder

3.       sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 3,16 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Art. 3

 

Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Unterleinleiter, den 01.12.2023

 

 

 

Alwin Gebhardt,

Erster Bürgermeister

 

Beschluss Gemeinderat vom 30.11.2023

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar und verweist auf die Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023, in welcher der Sachverhalt von Kämmerer Herrn Krippel bereits ausführlich erläutert wurde.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die 3. Änderungssatzung zur Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) der Gemeinde Unterleinleiter vom 10.07.2013 gem. des vorliegenden Entwurfs der Verwaltung zu genehmigen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 11 : 0