Sitzung: 30.11.2023 2023/GR/134
Gemeinderatsmitglied Ernst König ist mittlerweile anwesend.
Ausgangslage:
Bei der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Unterleinleiter betragen für den aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum 2022 – 2025 die jährlichen Grundgebühren (kleinster Zähler) 80,00 € und die Verbrauchsgebühren 2,88 €/m³.
Aufgrund
nachfolgender Sachverhalte ist beim aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 – 2025
der Wasserversorgung Unterleinleiter der Kostendeckungsausgleich gem. Art. 8
Abs. 2 KAG nicht mehr gewährleistet. Dies hat zur Folge, dass die
Gebührenkalkulation 2022 – 2025 abzubrechen und für den
Gebührenkalkulationszeitraum 2024 – 2027 neu zu berechnet ist.
1.
Digitalisierung
des Versorgungsnetzes (Geoinformationssystem)
In der Gemeinderatssitzung von 27.07.2023 wurde beschlossen, ein
Geoinformationssystem für die Wasserversorgung Unterleinleiter aufzubauen. Die
geplanten Gesamtkosten für den Zeitraum 2024 – 2027 betragen ca. 30.400,00 €,
der Durchschnittswert pro Jahr 7.600,00 €.
In der bestehenden Kalkulation 2022 – 2025 waren diese Kosten nicht eingeplant.
Zur Deckung dieser Mehrkosten bestehen 2 Optionen, zum einem über die Anpassung
der jährliche Grundgebühr um 20,00 € oder über die Anpassung der
Verbrauchsgebühren um 0,19 €/m³.
Berechnung Anpassung der Grundgebühr:
Jährliche Plankosten 7.600,00
€
Anzahl der Haushalte 350
Kalkulationswert 21,71
€
Berechnung Anpassung der Verbrauchsgebühren:
Jährliche Plankosten 7.600,00
€
Wassermenge 40.600
m³
Kalkulationswert 0,19
€/m³
Empfehlung der Verwaltung:
Da es sich bei diesen Ausgaben um verbrauchsunabhängigen Fixkosten handelt,
wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Finanzierung der Mehrkosten über die
Anpassung der Grundgebühr von bisher 80,00 € auf neu 100,00 € zu gewährleisten.
2.
Jährlicher
Gebührenabgleich der Planzahlung mit den tatsächlichen Werten einschl.
Hochrechnung der Planungskosten 2024 - 2027
Im Rahmen des jährlichen Gebührenabgleichs der Planzahlen mit den
tatsächlichen Werten für das Jahr 2022 entsteht bei der Wasserversorgung aufgrund
von Mehrkosten u.a. beim Fremdwasserbezug, Energiebedarf und den Honoraren für
die Globalberechnung und der Hochrechnung der Kostenplanwerte für den
Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 eine Erhöhung der Wassergebühr
um 0,20 €/m³.
3.
Wasserlieferungsvertrag
zwischen der Gemeinde Unterleinleiter und der Stadtwerke Ebermannstadt
Versorgungsbetriebe GmbH
Aufgrund des bestehenden Wasserlieferungsvertrages mit den Stadtwerken
Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH, hat die Gemeinde Unterleinleiter eine
Grundgebühr gem. der aktuellen Kalkulation der Stadtwerke Ebermannstadt zu
leisten. Der Wasserpreis dagegen wird jährlich an der Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes angepasst. Mit dem Wegfall der Molkerei in
Ebermannstadt haben die Stadtwerke Ebermannstadt zum 01.01.2024 eine neue
Kalkulation des Wasserpreises vorgenommen. Dabei wird u.a. die jährliche
Grundgebühr des Wasserzählers (Q3 = 100 m³/h; Zählergröße
Wasserlieferungsvertrag) um 3.206,26 € angehoben. Umgerechnet auf die jährliche
Wassermenge von ca. 40.600 m³ bedeutet dies ein Gebührenanteil von 0,08 €/m³. Dieser
Wert ist ebenfalls beim Gebührenkalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu
berücksichtigen.
4. Änderung der Einteilung der Baugrößen bei
den Wasserzählern – neuer Wert Dauerdurchfluss Q3 – alter Wert Nenndurchfluss
QN
Bisherige Werte für den Nenndurchfluss (QN):
bis 2,5 m³/h
bis 6,0 m³/h
über 6,0 m³/h
Neue Werte für den Dauerdurchfluss (Q3):
bis 4 m³/h
bis 10 m³/h
über 10 m³/h
Die Grundgebühren werden auf Basis des kleinsten Zähler hochgerechnet. Beim
Wert über 10 m³/h wird die Zählergröße 16 m³/h als Berechnungsgröße angewandt.
Im Satzungstext zu § 9a wird die Bezeichnung Nenndurchfluss (QN) gestrichen.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte erhöht sich für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 die Grundgebühr (kleinster Zähler) um jährlich 20,00 € auf neu 100,00 € und die Verbrauchsgebühren der Wasserversorgungseinrichtung von bisher 2,88 €/m³ auf neu 3,16 €/m³.
Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gem. Satzungsentwurf der Verwaltung:
3. Änderungssatzung zur Neufassung
der Beitrags-
und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) der Gemeinde Unterleinleiter
vom 10.07.2013
Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) folgende Änderungssatzung:
Art. 1
§ 9a (Grundgebühr) erhält
folgenden Wortlaut:
(1)
Die
Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler
berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere
Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der
einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind,
wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche
Wasserentnahme messen zu können.
(2)
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss (Q3)
bis 4 m³/h 100,00
€/Jahr
bis 10
m³/h 250,00
€/Jahr
über 10
m³/h 400,00
€/Jahr.
Art. 2
§ 10 (Verbrauchsgebühr) erhält
folgenden Wortlaut:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der
nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung
entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,16 € pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
(2)
Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der
Gemeinde zu schätzen, wenn
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
(3)
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,
beträgt die Gebühr 3,16 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Art. 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Unterleinleiter, den 01.12.2023
Alwin Gebhardt,
Erster Bürgermeister
Beschluss Gemeinderat vom 30.11.2023
Sachverhalt
während des Sitzungsverlaufes:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar und verweist auf die Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023, in welcher der Sachverhalt von Kämmerer Herrn Krippel bereits ausführlich erläutert wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 3. Änderungssatzung zur Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) der Gemeinde Unterleinleiter vom 10.07.2013 gem. des vorliegenden Entwurfs der Verwaltung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0