Sitzung: 11.01.2024 2024/GR/136
Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/4 der Gemarkung Unterleinleiter eine Balkonerweiterung (ca. 15 m2) am bestehenden Wohngebäude zu errichten.
Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit:
☒ |
Qualifizierter
Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB) „Vierleite“ |
|
☐ |
Bebauungsplan
in Aufstellung (§33 BauGB) |
|
☐ |
Im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) |
|
☐ |
Örtliche
Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) – Gestaltungssatzung |
|
☐ |
Außenbereich
(§ 35 BauGB) |
privilegiert ☐ ja ☐ nein |
Überprüfung der Erschließung:
|
gesichert |
nicht gesichert |
nicht erforderlich |
Wegemäßige Erschließung |
☒ |
☐ |
☐ |
Abwasserbeseitigung |
☒ |
☐ |
☐ |
Wasserversorgung |
☒ |
☐ |
☐ |
Das geplante Bauvorhaben steht folgenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen:
|
|
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
1. |
Baufenster |
Festgesetztes
Baufenster |
Außerhalb
des Baufensters |
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Vierleite". Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.
Durch die Erweiterung kommt der geplante Balkon außerhalb des
festgesetzten Baufensters zum Liegen.
Eine
Beeinträchtigung des Gebietscharakter, des Ortsbildes oder weiterer
nachbarrechtlicher Belange sind durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten. Öffentliche
Belange die in diesem konkreten Einzelfall einer Zulassung des Vorhabens
entgegenstehen würden sind nicht ersichtlich. Die oben aufgeführte Befreiung
ist städtebaulich vertretbar. Die Befreiung wurde im Plangebiet bereits erteilt
(vgl. Fl. Nr. 520/3).
Die
Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Flurstück zum Liegen.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Entsprechend
dem Antrag des Bauherrn wird Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag Errichtung einer Balkonerweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/4 der Gemarkung Unterleinleiter und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0