Ausgangslage:

Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 30.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Parkplatz Kohlfurtweg“ beschlossen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2023 wurde der Planentwurf des Bebauungsplans „Parkplatz Kohlfurtweg“ mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 13.12.2023, gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 773 und 780/1 der Gemarkung Ebermannstadt ist die Errichtung einer öffentlichen Parkplatzanlage geplant.

 

Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung der o.g. Anlagen zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,45 ha.

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) stellt für die o.g. Grundstücke landwirtschaftliche Flächen dar. Im Zuge der Flächennutzungsplanfortschreibung ist für diesen Bereich die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz, Freizeit- und Erholungsfläche vorgesehen.

 

Das Plangebiet befindet sich südwestlich des unteren historischen Scheunenviertels und ca. 500 Meter vom Stadtzentrum entfernt.

Ein Großteil des Plangebietes wird bereits als PKW-Stellplatzanlage genutzt. Überwiegend werden diese Stellflächen von Mitarbeitern des nahegelegenen Krankenhauses genutzt. Um die bestehende Anlage auch zukünftig zu sichern, zu erweitern und neu zu ordnen, ist es unerlässlich die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Planerisches Ziel ist es, die bestehenden Parkplatzflächen hinsichtlich der Stellplatzausnutzung zu optimieren, da in diesem Gebiet ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Stellplätzen besteht. Ursächlich für den Bedarf sind vor allem eine touristische Nachfrage, der Parkdruck aus den angrenzenden Wohngebieten (z.B. für Besucher), die Nachfrage von Gästen der bestehenden Gastronomie („Wiesentgarten“) sowie naherholungssuchende Bürger und Gäste der Stadt Ebermannstadt.

Im Geltungsbereich können ca. 125 Stellplätze (inkl. 70 Stellplätze für das Klinikum) angelegt werden.

 

Im Zuge des formellen Beteiligungsverfahrens wird die Gemeinde Unterleinleiter um Stellungnahme gebeten.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es ist zu erwarten, dass durch den Bebauungs- und Grünordnungsplans " Parkplatz Kohlfurtwegdie Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht berührt werden.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans " Parkplatz Kohlfurtweg“ der Stadt Ebermannstadt, mit Stand vom 13.12.2023, stehen keine Bedenken entgegen.

Auf eine weitere Beteiligung am vorliegenden Planungsverfahren wird verzichtet.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0