Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet
Siegritz-West“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge
des Bauleitplanverfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes umfasst eine Fläche von ca. 0,48 ha und befindet sich am
westlichen Rand des Ortes Siegritz.
Folgendes ist
geplant:
„Die Art der baulichen Nutzung
wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke
als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt. Entsprechend den Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungs-plans insgesamt 5 Bauparzellen für eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern vorgesehen. Die entsprechend der vorgeschlagenen
Parzellierung vorgesehenen Baugrundstücke haben eine Größe zwischen ca. 579 m²
und 772 m², die durchschnittliche Grundstücksgröße der Wohnbauparzellen beträgt
ca. 668 m².“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Siegritz-West“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr., im Ortsteil Siegritz zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0