Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siegritz-West“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes umfasst eine Fläche von ca. 0,48 ha und befindet sich am westlichen Rand des Ortes Siegritz.

 

Folgendes ist geplant:

„Die Art der baulichen Nutzung wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Entsprechend den Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungs-plans insgesamt 5 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Die entsprechend der vorgeschlagenen Parzellierung vorgesehenen Baugrundstücke haben eine Größe zwischen ca. 579 m² und 772 m², die durchschnittliche Grundstücksgröße der Wohnbauparzellen beträgt ca. 668 m².“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Siegritz-West“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr., im Ortsteil Siegritz zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0