Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Heiligenstadt – Untere Winkelleite“ beschlossen. Die Gemeinde
Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Folgendes ist
geplant:
„Mit der Ausweisung des
Gewerbegebiets auf diesem kleineren Grundstück wird eine Baulücke zwischen
einem westlich angrenzenden vorhandenen Gewerbegebiet und einem östlich
gelegenen Gewerbegebiet / Mischgebiet geschlossen und städtebaulich
ordnungsgemäß entwickelt.
Der Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 9.474 m² liegt am
westlichen Bereich des Ortsgebiets von Heiligenstadt i.OFr..
Die Art der baulichen Nutzung
wird innerhalb des Geltungsbereichs als „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE-e)
gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Heiligenstadt – Untere Winkelleite“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr., zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0