Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heiligenstadt – Untere Winkelleite“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Mit der Ausweisung des Gewerbegebiets auf diesem kleineren Grundstück wird eine Baulücke zwischen einem westlich angrenzenden vorhandenen Gewerbegebiet und einem östlich gelegenen Gewerbegebiet / Mischgebiet geschlossen und städtebaulich ordnungsgemäß entwickelt.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 9.474 m² liegt am westlichen Bereich des Ortsgebiets von Heiligenstadt i.OFr..

Die Art der baulichen Nutzung wird innerhalb des Geltungsbereichs als „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE-e) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Heiligenstadt – Untere Winkelleite“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr., zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0