Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 17.08.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberngrub - Teich“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Der rechtswirksame Bebauungsplan für diesen Bereich stammt aus dem Jahr 1998 und enthält – wie zum damaligen Stand üblich – vergleichsweise detaillierte Festsetzungen.

Zwischenzeitlich ist das Baugebiet „Oberngrub Teich“ straßenmäßig erschlossen und es liegen mehrere Bauanträge für dieses Baugebiet vor. Bei diesen vorliegenden Bauanträgen müssten bereits zahlreiche Befreiungen ausgesprochen werden, um die vorgesehenen Bauanträge zu ermöglichen. Es ist zu vermuten, dass auch bei weiteren Bauanträgen solche oder ähnliche Befreiungen erforderlich sein werden.

In Abstimmung mit dem Landratsamt hat der Marktgemeinderat des Marktes Heiligenstadt i.OFr. daher beschlossen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass er den heutigen Anforderungen, den ortgestalterischen Ansprüchen und zugleich den Bauwünschen weitgehend entspricht (z.B. zulässige Bauweise, Dachformen, Dachneigungen, großzügige Baugrenzen etc.).“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Oberngrub - Teich“ vom 17.08.2022, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Der Änderung des Bebauungsplans mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 : 0