Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Oberleinleiter - West“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge
des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Folgendes ist
geplant:
„Mit der Ausweisung des
Gewerbegebiets sollen für zwei bereits ortsansässige Betriebe Gewerbeflächen
für Lagerflächen und -hallen gesichert bzw. Erweiterungsmöglichkeiten
geschaffen werden.
In Oberleinleiter sind keine
alternativen Flächen für eine Ausweisung von Gewerbeflächen vorhanden. Die
Flächen werden aktuell bereits als Lagerflächen genutzt.
Der östliche Teil des
vorgesehenen Gewerbegebiets soll der Erweiterung nördlich angrenzenden bereits
ansässigen Malerbetriebes dienen. Ein Firmenstandort an einem anderen, weiter
entfernten Ort würde den Betriebsablauf erschweren und eine wirtschaftliche
Abwicklung verhindern.
Der westliche Bereich wird derzeit bereits als Lager- und
Abstellfläche eines Tiefbaubetriebes
genutzt. Diese Flächen sollen
gesichert werden, zudem soll die Errichtung einer Lagerhalle ermöglicht werden.
Die im Bebauungsplan
ausgewiesenen Gewerbeflächen sollen als Lagerflächen und (innerhalb der
ausgewiesenen Baugrenzen) für Lagerhallen genutzt werden. Eine Produktion ist
an diesem Standort nicht vorgesehen.
Der Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 14.089 m² liegt am
südwestlichen Rand des Ortsgebiets von Oberleinleiter.“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Oberleinleiter - West“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0