Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oberleinleiter - West“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Mit der Ausweisung des Gewerbegebiets sollen für zwei bereits ortsansässige Betriebe Gewerbeflächen für Lagerflächen und -hallen gesichert bzw. Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

In Oberleinleiter sind keine alternativen Flächen für eine Ausweisung von Gewerbeflächen vorhanden. Die Flächen werden aktuell bereits als Lagerflächen genutzt.

Der östliche Teil des vorgesehenen Gewerbegebiets soll der Erweiterung nördlich angrenzenden bereits ansässigen Malerbetriebes dienen. Ein Firmenstandort an einem anderen, weiter entfernten Ort würde den Betriebsablauf erschweren und eine wirtschaftliche Abwicklung verhindern.

Der westliche Bereich wird derzeit bereits als Lager- und Abstellfläche eines Tiefbaubetriebes

genutzt. Diese Flächen sollen gesichert werden, zudem soll die Errichtung einer Lagerhalle ermöglicht werden.

Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen sollen als Lagerflächen und (innerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen) für Lagerhallen genutzt werden. Eine Produktion ist an diesem Standort nicht vorgesehen.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 14.089 m² liegt am südwestlichen Rand des Ortsgebiets von Oberleinleiter.“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Oberleinleiter - West“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0