Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zoggendorf - Nord“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Mit der Ausweisung des Gewerbegebiets sollen die hier bestehenden Lagerflächen und -hallen eines Kommunal-Service-Betriebs gesichert sowie angemessene und ordnungsgemäße Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen werden als Lagerflächen und (innerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen) für Lagerhallen genutzt. Eine Produktion ist an diesem Standort nicht vorgesehen.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 33.394 m² liegt nördlich des Ortsgebiets von Zoggendorf.

Die Art der baulichen Nutzung wird innerhalb des Geltungsbereichs als „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE-e) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Zulässig sind gemäß der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe.“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zoggendorf - Nord“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0