Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Zoggendorf - Nord“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge
des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Folgendes ist
geplant:
„Mit der Ausweisung des
Gewerbegebiets sollen die hier bestehenden Lagerflächen und -hallen eines
Kommunal-Service-Betriebs gesichert sowie angemessene und ordnungsgemäße
Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die im Bebauungsplan
ausgewiesenen Gewerbeflächen werden als Lagerflächen und (innerhalb der
ausgewiesenen Baugrenzen) für Lagerhallen genutzt. Eine Produktion ist an
diesem Standort nicht vorgesehen.
Der Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 33.394 m² liegt nördlich
des Ortsgebiets von Zoggendorf.
Die Art der baulichen Nutzung
wird innerhalb des Geltungsbereichs als „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE-e)
gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Zulässig sind gemäß der
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nur nicht wesentlich störende
Gewerbebetriebe.“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zoggendorf - Nord“ vom 02.12.2021, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0