Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet
Heiligenstadt – Unteres Gewend II“ beschlossen. Die Gemeinde
Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt
und um Stellungnahme gebeten.
Folgendes ist
geplant:
„Mit der Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebiets soll der anhaltende örtliche Bedarf an Wohnbauflächen
in Heiligenstadt abgedeckt werden.
Der Bebauungsplan sieht die
Fortführung des bereits erschlossenen und vollständig bebauten Wohngebiets
„Unteres Gewend“ vor. Die in dieses Planungsverfahren integrierte 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Unteres Gewend“ bezieht sich auf kleinere, bislang
unbebaute Teilflächen im südlichen Bereich dieses rechtswirksamen
Bebauungsplanes (…).
Der Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 23.332 m² liegt am
südlichen Rand des Ortsgebiets des Marktes Heiligenstadt i. OFr..
Die Art der baulichen Nutzung
wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke
als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt.
Entsprechend den
Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungs-plans
insgesamt 28 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern
vorgesehen. Die entsprechend der vorgeschlagenen Parzellierung vorgesehenen
Baugrundstücke haben eine Größe zwischen ca. 479 m² und 724 m², (…).“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Heiligenstadt – Unteres Gewend II“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0