Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Heiligenstadt – Unteres Gewend II“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets soll der anhaltende örtliche Bedarf an Wohnbauflächen in Heiligenstadt abgedeckt werden.

Der Bebauungsplan sieht die Fortführung des bereits erschlossenen und vollständig bebauten Wohngebiets „Unteres Gewend“ vor. Die in dieses Planungsverfahren integrierte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Gewend“ bezieht sich auf kleinere, bislang unbebaute Teilflächen im südlichen Bereich dieses rechtswirksamen Bebauungsplanes (…).

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 23.332 m² liegt am südlichen Rand des Ortsgebiets des Marktes Heiligenstadt i. OFr..

Die Art der baulichen Nutzung wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Entsprechend den Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungs-plans insgesamt 28 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern vorgesehen. Die entsprechend der vorgeschlagenen Parzellierung vorgesehenen Baugrundstücke haben eine Größe zwischen ca. 479 m² und 724 m², (…).“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Heiligenstadt – Unteres Gewend II“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0