Sitzung: 14.03.2024 2024/GR/138
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der
Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet
Burggrub“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge
des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Folgendes ist
geplant:
„Mit der Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebiets soll der anhaltende örtliche Bedarf an Wohnbauflächen
in Burggrub abgedeckt werden.
Der Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 12.935 m² liegt am
östlichen Rand des Ortsgebiets Burggrub.
Die Art der baulichen Nutzung
wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke
als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt.
Entsprechend den
Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungs-plans
insgesamt 9 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen.
Die entsprechend der vorgeschlagenen Parzellierung vorgesehenen Baugrundstücke
haben eine Größe zwischen ca. 491 m² und 904 m², (…).“
Beurteilung der Verwaltung:
Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.
Sachverhalt während des
Sitzungsverlaufes:
Der
Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Burggrub“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0