Ausgangslage:

Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in der Sitzung vom 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Burggrub“ beschlossen. Die Gemeinde Unterleinleiter wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Folgendes ist geplant:

„Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets soll der anhaltende örtliche Bedarf an Wohnbauflächen in Burggrub abgedeckt werden.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 12.935 m² liegt am östlichen Rand des Ortsgebiets Burggrub.

Die Art der baulichen Nutzung wird innerhalb des Geltungsbereichs für die künftigen privaten Baugrundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Entsprechend den Planfestsetzungen sind im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungs-plans insgesamt 9 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Die entsprechend der vorgeschlagenen Parzellierung vorgesehenen Baugrundstücke haben eine Größe zwischen ca. 491 m² und 904 m², (…).“

 

Beurteilung der Verwaltung:

Durch das geplante Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Unterleinleiter nicht zu erwarten.

 

Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Burggrub“ vom 24.10.2023, der Marktgemeinde Heiligenstadt i. Ofr. zur Kenntnis. Dem Bebauungsplan mit Stand vom 23.10.2023 stehen keine Bedenken entgegen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0