Beschluss: beschlossen

 

 

Am 22.05.2012 hat der Ministerrat den Entwurf der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern beschlossen. Hierzu ist die Durchführung eines Anhörungsverfahrens vorgesehen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis 21.09.2012.

 

Für die Gemeinde Unterleinleiter ergeben sich hieraus nach Meinung der Verwaltung keine direkten Einschränkungen, da die Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen in den Regionalplänen festgesetzt werden. Im Wesentlichen wird im neuen Landesentwicklungsprogramm das System der zentralen Orte gestrafft, wovon Unterleinleiter aber nicht betroffen ist.  Allerdings wird die Nachbarstadt Ebermannstadt zum Mittelzentrum aufgestuft und erhält somit bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten oder anderen Versorgungseinrichtungen Vorrang vor Unterzentren und nicht zentralen Orten.  Interessant ist auch, dass künftig auch kleineren Ortschaften zugebilligt wird, Einzelhandelsmärkte mit einer Größe von bis zu 1.200 qm anzusiedeln. Vorausgesetzt, es besteht von den Handelsketten Interesse, könnte auch Unterleinleiter von dieser Neufestlegung profitieren. Außerdem ist im Landesentwicklungsprogramm eine Aussage über die demographische Entwicklung der Region Oberfranken-West getroffen, wobei die gesamte Planungsregion Oberfranken-West ein Bevölkerungsrückgang um 7,1 % bis zum Jahr 2030 treffen soll. Einschränkungen für die Gemeinde Unterleinleiter ergeben sich aus der Gesamtfortschreibung nicht.

Dennoch stellt GR Trautner den Antrag, gegen das Landesentwicklungsprogramm Einwendungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu erheben, da er durch die Umsetzung des Programms eine Entwicklung erwartet, die dazu führt, dass das Kanalisationsnetz in den Randgebieten nicht ausreichend saniert wird und es so zwangsläufig zu einer Zunahme von Kleinkläranlagen kommt. Hierdurch könnte das Grundwasser auch im Bereich Unterleinleiter gefährdet werden.

 

Der Gemeinderat nimmt die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern zur Kenntnis, erhebt aber Einwendungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht.


Abstimmungsergebnis: 7 : 3