Sitzung: 24.07.2012 2012/GR/003
Beschluss: beschlossen
Für die Gemeinde
Unterleinleiter ergeben sich hieraus nach Meinung der Verwaltung keine direkten
Einschränkungen, da die Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen in den
Regionalplänen festgesetzt werden. Im Wesentlichen wird im neuen Landesentwicklungsprogramm
das System der zentralen Orte gestrafft, wovon Unterleinleiter aber nicht
betroffen ist. Allerdings wird die
Nachbarstadt Ebermannstadt zum Mittelzentrum aufgestuft und erhält somit bei
der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten oder anderen
Versorgungseinrichtungen Vorrang vor Unterzentren und nicht zentralen
Orten. Interessant ist auch, dass
künftig auch kleineren Ortschaften zugebilligt wird, Einzelhandelsmärkte mit
einer Größe von bis zu 1.200 qm anzusiedeln. Vorausgesetzt, es besteht von den
Handelsketten Interesse, könnte auch Unterleinleiter von dieser Neufestlegung
profitieren. Außerdem ist im Landesentwicklungsprogramm eine Aussage über die
demographische Entwicklung der Region Oberfranken-West getroffen, wobei die
gesamte Planungsregion Oberfranken-West ein Bevölkerungsrückgang um 7,1 % bis
zum Jahr 2030 treffen soll. Einschränkungen für die Gemeinde Unterleinleiter
ergeben sich aus der Gesamtfortschreibung nicht.
Dennoch stellt GR
Trautner den Antrag, gegen das Landesentwicklungsprogramm Einwendungen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht zu erheben, da er durch die Umsetzung des
Programms eine Entwicklung erwartet, die dazu führt, dass das Kanalisationsnetz
in den Randgebieten nicht ausreichend saniert wird und es so zwangsläufig zu
einer Zunahme von Kleinkläranlagen kommt. Hierdurch könnte das Grundwasser auch
im Bereich Unterleinleiter gefährdet werden.
Der Gemeinderat
nimmt die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern zur
Kenntnis, erhebt aber Einwendungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
Abstimmungsergebnis: 7 : 3