Beschluss: beschlossen

Der Gemeinde Unterleinleiter wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplanentwurf des Marktes Wiesenttal zugeleitet. Für die Gemeinde Unterleinleiter störende Anlagen (Biogasanlagen) oder großflächige Baugebietsausweisungen im Grenzbereich zu den Gemarkungen Dürrbrunn und Unterleinleiter sind nicht erkennbar, so dass Bedenken nicht vorgebracht werden müssen.

 

Der Gemeinderat beschließt, gegen den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplanentwurf des Marktes Wiesenttal keine Bedenken vorzubringen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0