Beschluss: beschlossen

Nachdem sich der Gemeinderat ein Bild vor Ort von der Maßnahme gemacht hat, wird diskutiert, ob und in welcher Breite die Auffahrt von Herrn Eberlein bis zur Kreisstraße FO 9 von der Gemeinde mit asphaltiert werden soll.

 

GR Trautner gibt zu bedenken, ob nicht ein Präzedenzfall geschaffen wird und auch andere Anlieger den Anspruch erheben, ihre Zufahrt von der Gemeinde befestigen zu lassen, wenn zwischen dem Privatgrund und der öffentlichen Straße ein gemeindlicher Streifen liegt. Es gibt in Unterleinleiter viele solche Fälle.

 

Eine Entscheidung über diesen Punkt wird zurückgestellt, bis vom Vorsitzenden geklärt ist, ob Zufahrten von Privatgrundstücken nicht grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze von der Gemeinde befestigt werden müssen, um Erschließungskosten erheben zu können und was genau der Begriff „befestigt“ heißt.