Sitzung: 18.09.2012 2012/GR/004
Beschluss: beschlossen
Nachdem
sich der Gemeinderat ein Bild vor Ort von der Maßnahme gemacht hat, wird
diskutiert, ob und in welcher Breite die Auffahrt von Herrn Eberlein bis zur
Kreisstraße FO 9 von der Gemeinde mit asphaltiert werden soll.
GR
Trautner gibt zu bedenken, ob nicht ein Präzedenzfall geschaffen wird und auch
andere Anlieger den Anspruch erheben, ihre Zufahrt von der Gemeinde befestigen
zu lassen, wenn zwischen dem Privatgrund und der öffentlichen Straße ein
gemeindlicher Streifen liegt. Es gibt in Unterleinleiter viele solche Fälle.
Eine
Entscheidung über diesen Punkt wird zurückgestellt, bis vom Vorsitzenden geklärt
ist, ob Zufahrten von Privatgrundstücken nicht grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze
von der Gemeinde befestigt werden müssen, um Erschließungskosten erheben zu
können und was genau der Begriff „befestigt“ heißt.