Sitzung: 18.09.2012 2012/GR/004
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende informiert, dass mit der beschlossenen Erhöhung der Leichenträgervergütung auf 20,00 € auch die Leichenträgergebühr in der Satzung erhöht werden muss, da von der Gemeinde noch die pauschale Steuer an das Finanzamt abzuführen ist.
Deshalb wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf 25,00 € zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschließt folgende zweite Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterleinleiter, zuletzt geändert am 15.3.2011:
Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund der Art. 22 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung folgende
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterleinleiter vom 20.10.1999, zuletzt geändert am 15.3.2011:
Art. 1
In § 3 Nr. 5 wird der Betrag von 20,00 € auf 25,00 € geändert.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Unterleinleiter, den
Sendelbeck, Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: 11 : 0