Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende informiert, dass mit der beschlossenen Erhöhung der Leichenträgervergütung auf 20,00 € auch die Leichenträgergebühr in der Satzung erhöht werden muss, da von der Gemeinde noch die pauschale Steuer an das Finanzamt abzuführen ist.

Deshalb wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf 25,00 € zu erhöhen.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende zweite Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterleinleiter, zuletzt geändert am 15.3.2011:

 

Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund der Art. 22 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung folgende

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unterleinleiter vom 20.10.1999, zuletzt geändert am 15.3.2011:

 

Art. 1

In § 3 Nr. 5 wird der Betrag von 20,00 € auf 25,00 € geändert.

 

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Unterleinleiter, den

Sendelbeck, Bürgermeister


Abstimmungsergebnis: 11 : 0