Sitzung: 20.11.2012 2012/GR/005
Beschluss: beschlossen
Johann Eberlein, Zur Langen Meile 2, 91364 Unterleinleiter,
Inhaber der Fa. Kfz.-Eberlein, lässt seine Hofauffahrt von der Fa. Lämmlein
& Übbing GmbH, Heiligenstadt, erneuern und asphaltieren.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Gemeinde
Unterleinleiter von selbiger Firma ein Angebot unterbreitet, die Verlängerung
der Auffahrt bis zur Einmündung in die Kreisstraße FO 9 gleich mit zu
befestigen, da eine entsprechende Befestigung bis dato noch nicht durchgeführt
wurde. Die zu befestigende gemeindliche Fläche ergibt sich aus Teilflächen der
Fl.Nrn. 1505 und 1382/3 Gem. Dürrbrunn und umfasst eine Gesamtfläche von ca.
106 m².
Im Rahmen der Sitzung vom 18.09.2012 hat der Gemeinderat
eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um sich ein Bild von der Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu machen.
Eine
Entscheidung über diesen Punkt wurde bis zur heutigen Sitzung zurückgestellt,
da der Vorsitzende klären sollte, ob Zufahrten von Privatgrundstücken nicht
grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze von der Gemeinde befestigt werden
müssen und was genau der Begriff „befestigt“ heißt.
Der
Vorsitzende gibt nach Rücksprache mit der Verwaltung bekannt, dass von der
Gemeinde generell eine Zufahrt zur Grundstücksgrenze geschaffen werden muss.
Die Art der Befestigung ist nicht vorgeschrieben. Jedoch spricht er sich im
vorliegenden Fall für die Befestigungslösung aus, die auch die Fa. Lämmlein anbietet.
Die
zu sanierende Gesamtfläche von ca. 106 m² kann aufgeteilt werden in zwei Teilflächen.
Bei
der einen Fläche von ca. 56 m² handelt es sich rein um die Zufahrt zum Anwesen.
Die Angebotssumme, rd. 8.000,00 €, heruntergebrochen auf die zu sanierende Quadratmeterzahl,
ergibt einen Gesamtpreis von 3.960,00 € für diese Fläche. Die Gemeinde muss bei
Straßenausbau lediglich 10 % der Kosten tragen, der Rest wird auf den begünstigten
Anlieger umgelegt. Somit ergibt sich hieraus eine Belastung für die Gemeinde
von 400,00 € für diese Fläche.
Bei
der zweiten Fläche von ca. 50 m² handelt es sich rein um eine gemeindliche
Fläche ohne Zufahrtscharakter, deren Sanierungskosten somit auch voll von der
Gemeinde zu tragen sind. Hier ergibt sich bei Ansatz des Verhältnisses der
Quadratmeter zur Angebotsumme ein Gesamtpreis von 3.500,00 €.
Der
Vorsitzende berichtet, dass er Johann Eberlein bereits einen Vorschlag unterbreitet
hat, der auf dessen Zustimmung gestoßen ist. Der Vorschlag sieht vor, dass die
Gemeinde pauschal 4.000,00 € zur Gesamtmaßnahme hinzu schießt und Johann
Eberlein den Rest zu tragen hat. Diese Summe ergibt sich aufgerundet aus der
Beteiligung an der Herstellung der Zufahrt (400,00 €) und der Gesamtübernahme
der Kosten für die restliche zu sanierende Fläche (3.500,00 €).
Es
sollte ein Pauschalbetrag in dieser Höhe bewilligt werden, da die Maßnahme dann
nicht verkompliziert pro Quadratmeter abzurechnen und umzulegen ist.
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Johann Eberlein zu den Asphaltierungsarbeiten im Bereich seiner Zufahrt in Dürrbrunn, Kolmhof 5 nach dem Angebot der Fa. Lämmlein & Übbing GmbH, Heiligenstadt mit einer Angebotssumme von 7.921,95 €, einen Zuschuss zur Gesamtmaßnahme von pauschal 4.000,00 € zu gewähren. Die restlichen Kosten hat Herr Eberlein selbst zu tragen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0