Beschluss: beschlossen

Johann Eberlein, Zur Langen Meile 2, 91364 Unterleinleiter, Inhaber der Fa. Kfz.-Eberlein, lässt seine Hofauffahrt von der Fa. Lämmlein & Übbing GmbH, Heiligenstadt, erneuern und asphaltieren.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Gemeinde Unterleinleiter von selbiger Firma ein Angebot unterbreitet, die Verlängerung der Auffahrt bis zur Einmündung in die Kreisstraße FO 9 gleich mit zu befestigen, da eine entsprechende Befestigung bis dato noch nicht durchgeführt wurde. Die zu befestigende gemeindliche Fläche ergibt sich aus Teilflächen der Fl.Nrn. 1505 und 1382/3 Gem. Dürrbrunn und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 106 m².

Im Rahmen der Sitzung vom 18.09.2012 hat der Gemeinderat eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um sich ein Bild von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu machen.

 

Eine Entscheidung über diesen Punkt wurde bis zur heutigen Sitzung zurückgestellt, da der Vorsitzende klären sollte, ob Zufahrten von Privatgrundstücken nicht grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze von der Gemeinde befestigt werden müssen und was genau der Begriff „befestigt“ heißt.

 

Der Vorsitzende gibt nach Rücksprache mit der Verwaltung bekannt, dass von der Gemeinde generell eine Zufahrt zur Grundstücksgrenze geschaffen werden muss. Die Art der Befestigung ist nicht vorgeschrieben. Jedoch spricht er sich im vorliegenden Fall für die Befestigungslösung aus, die auch die Fa. Lämmlein anbietet.

 

Die zu sanierende Gesamtfläche von ca. 106 m² kann aufgeteilt werden in zwei Teilflächen.

 

Bei der einen Fläche von ca. 56 m² handelt es sich rein um die Zufahrt zum Anwesen. Die Angebotssumme, rd. 8.000,00 €, heruntergebrochen auf die zu sanierende Quadratmeterzahl, ergibt einen Gesamtpreis von 3.960,00 € für diese Fläche. Die Gemeinde muss bei Straßenausbau lediglich 10 % der Kosten tragen, der Rest wird auf den begünstigten Anlieger umgelegt. Somit ergibt sich hieraus eine Belastung für die Gemeinde von 400,00 € für diese Fläche.

 

Bei der zweiten Fläche von ca. 50 m² handelt es sich rein um eine gemeindliche Fläche ohne Zufahrtscharakter, deren Sanierungskosten somit auch voll von der Gemeinde zu tragen sind. Hier ergibt sich bei Ansatz des Verhältnisses der Quadratmeter zur Angebotsumme ein Gesamtpreis von 3.500,00 €.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass er Johann Eberlein bereits einen Vorschlag unterbreitet hat, der auf dessen Zustimmung gestoßen ist. Der Vorschlag sieht vor, dass die Gemeinde pauschal 4.000,00 € zur Gesamtmaßnahme hinzu schießt und Johann Eberlein den Rest zu tragen hat. Diese Summe ergibt sich aufgerundet aus der Beteiligung an der Herstellung der Zufahrt (400,00 €) und der Gesamtübernahme der Kosten für die restliche zu sanierende Fläche (3.500,00 €).

 

Es sollte ein Pauschalbetrag in dieser Höhe bewilligt werden, da die Maßnahme dann nicht verkompliziert pro Quadratmeter abzurechnen und umzulegen ist.

 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Johann Eberlein zu den Asphaltierungsarbeiten im Bereich seiner Zufahrt in Dürrbrunn, Kolmhof 5 nach dem Angebot der Fa. Lämmlein & Übbing GmbH, Heiligenstadt mit einer Angebotssumme von 7.921,95 €, einen Zuschuss zur Gesamtmaßnahme von pauschal 4.000,00 € zu gewähren. Die restlichen Kosten hat Herr Eberlein selbst zu tragen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0