Sitzung: 20.11.2012 2012/GR/005
Beschluss: beschlossen
Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:
a) Wegfall der Guthabenverzinsung bei fiktiver Geschoßflächenberechnung (alte Satzung § 5 Abs. 7 BGS-EWS)
b) Wegfall der Abrundung auf volle 10 cm bei der Berechnung der Geschoßfläche nach den Außenmaßen der Gebäude (alte Satzung § 5 Abs. 3)
c) Wegfall volle qm bei der Berechnung des Beitrages nach § 6
d) Erhebung einer Einleitungsgebühr, wenn die Wassermenge nicht vollständig über den Wasserzähler erfasst wird (neu § 10 Abs. 2, z. B. Nutzung von Regenwasser).
Schriftführer Eppenauer erläutert einzelne Punkte zu den Änderungen. Jedoch ist es dem Gemeinderat abschließend auf Grund der nicht zugegangenen und nicht vorliegenden neuen Mustersatzung sowie fehlender Informationen zur neu gefassten Erhebung einer Einleitungsgebühr nicht möglich, über die Satzung zu beschließen.
Der Gemeinderat stellt aus diesem Grund den Beschluss über
die BGS-EWS der Gemeinde Unterleinleiter bis zur nächsten Sitzung zurück. Bis
dahin sind von der Verwaltung die noch offenen Fragen zu klären und dem
Gemeinderat ist mit der nächsten Ladung ein entsprechender Entwurf der neuen
Satzung sowie eine Ausfertigung der alten Satzung zum Vergleich mit zukommen zu
lassen.
Abstimmungsergebnis: