Beschluss: beschlossen

Basierend auf dem Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung, bekanntgemacht durch das Bayer. Staatsministerium des Innern vom 20.5.2008, wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 5.5.2004, zuletzt geändert am 21.03.2011, aufgehoben und durch eine neue Beitrags- und Gebührensatzung, die zum 1.1.2013 in Kraft tritt, ersetzt. In der neuen Satzung wurde die Höhe der Beiträge und Gebühren unverändert übernommen. Auch die Tatbestände des Beitragsmaßstabs nach § 5 wurden nicht geändert.

 

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:

a)      Wegfall der Guthabenverzinsung bei fiktiver Geschoßflächenberechnung (alte Satzung § 5 Abs. 7 BGS-EWS)

b)      Wegfall der Abrundung auf volle 10 cm bei der Berechnung der Geschoßfläche nach den Außenmaßen der Gebäude (alte Satzung § 5 Abs. 3)

c)       Wegfall volle qm bei der Berechnung des Beitrages nach § 6

d)      Erhebung einer Einleitungsgebühr, wenn die Wassermenge nicht vollständig über den Wasserzähler erfasst wird (neu § 10 Abs. 2, z. B. Nutzung von Regenwasser).

 

Schriftführer Eppenauer erläutert einzelne Punkte zu den Änderungen. Jedoch ist es dem Gemeinderat abschließend auf Grund der nicht zugegangenen und nicht vorliegenden neuen Mustersatzung sowie fehlender Informationen zur neu gefassten Erhebung einer Einleitungsgebühr nicht möglich, über die Satzung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat stellt aus diesem Grund den Beschluss über die BGS-EWS der Gemeinde Unterleinleiter bis zur nächsten Sitzung zurück. Bis dahin sind von der Verwaltung die noch offenen Fragen zu klären und dem Gemeinderat ist mit der nächsten Ladung ein entsprechender Entwurf der neuen Satzung sowie eine Ausfertigung der alten Satzung zum Vergleich mit zukommen zu lassen.


Abstimmungsergebnis: