Beschluss: beschlossen

Die Regierung von Oberfranken hat der Gemeinde Unterleinleiter mit Schreiben vom 06.09.2012 mitgeteilt, dass im Zuge der Schulreform der Begriff „Volksschule“ abgeschafft wird. Hieraus resultieren begrifflich zwei neue amtlich bezeichnende Schularten, die „Mittelschule“ und die „Grundschule“.

 

Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG (Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) schreibt vor, dass sich die amtliche Bezeichnung einer Schule aus Schulart und Schulort ergeben muss.

 

Die „Volksschule Unterleinleiter“ wird somit in „Grundschule Unterleinleiter“ umbenannt. Die Umbenennung soll mit Wirkung vom 23.02.2013 in Kraft treten.

 

Falls die jeweiligen Schulaufwandsträger nicht mit einer solchen Umbenennung einverstanden sind, besteht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 5 BayEUG für den Gemeinderat die Möglichkeit, zur Umbenennung Stellung zu nehmen. Auch kann die Weiterführung des alten Namens im Anschluss an den neuen Namen, gesetzt in Klammern, beantragt werden, z.B. „Grundschule (Volksschule) Unterleinleiter“.

 

Der Gemeinderat nimmt die Umbenennung der „Volksschule Unterleinleiter“ in „Grundschule Unterleinleiter“ zur Kenntnis und beschließt, keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0