Beschluss: beschlossen

In § 1 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren ist der Aufwendungs- und Kostenersatz geregelt. In der neuen Mustersatzung ist der Tatbestand des Fehlalarms extra aufgeführt worden. Dieser Zusatz muss in § 1 Abs. 1 Nr. 3 hinzugefügt werden.

 

Da in Unterleinleiter Fehlalarme nur im absoluten Ausnahmefall ausgelöst werden, wird der Zusatz dieses Tatbestands vom Gemeinderat geschlossen als überflüssig erachtet. Missbräuchliche Alarmierungen sind von der bisherigen Formulierung in der Satzung gedeckt.

 

Aufgrund der erhöhten Betriebs- und Wartungskosten wurde ferner die Anlage zur Satzung vom 25.07.2001 neu überarbeitet. Grundlage für die Überarbeitung der Gebührensätze ist eine Musterberechnung des Bayer. Gemeindetages aus dem Jahr 2007. Diese Werte wurden mit dem Verbraucherpreisindex für den Zeitraum 2007 -2012 (= 11 %) angepasst. Die neue Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Verzeichnis der Pauschalsätze) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung ohne den Zusatz der Formulierung unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 „oder Fehlalarmen“ sowie die vorgelegte Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die neuen Pauschalsätze treten zum 1.1.2013 in Kraft.

 

Die Satzungsänderung mit der belassenen Altformulierung und die Anlage sind Bestandteil dieser Niederschrift. 


Abstimmungsergebnis: 12 : 0