Sitzung: 20.11.2012 2012/GR/005
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende bittet die Gemeinderäte, sich den
Weg oberhalb der Grundschule Unterleinleiter bis zur nächsten Sitzung
anzusehen. Die Gemeinde muss ihrer Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich
nachkommen und einige Fällarbeiten und Rückschnitte vornehmen. Der Weg wurde
aber auf gemeindlicher Fläche von einem Anlieger am Hang unberechtigt
abgetragen. Aus diesem Grund ist es derzeit nicht mehr möglich, den Bereich mit
dem notwendigen Gerät zu befahren.
In der nächsten Sitzung soll ein Beschluss
erfolgen, der das weitere Vorgehen der Gemeinde in diesem Fall festlegt. Hierzu
ist die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung.